
Die City-Tax im Land Bremen wird erhöht, was für zahlreiche Diskussionen sorgt. Der Bremer Senat hat eine Erhöhung um einen halben Prozentpunkt beschlossen, sodass die Abgabe nun 5,5 Prozent der Übernachtungskosten beträgt. Finanzsenator Björn Fecker von den Grünen begründet diese Maßnahme mit einer akuten Haushaltsnotlage und dem dringenden Bedürfnis, die Einnahmen des Landes zu steigern. Ein Teil der neu gewonnenen Mittel soll in die Werbung für Bremen als attraktives Reiseziel fließen. Allerdings muss die Gesetzesänderung noch von der Bremischen Bürgerschaft genehmigt werden.
Die Reaktion auf diese Erhöhung ist gespalten. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga äußert scharfe Kritik und bezeichnet die City-Tax als geschäftsschädigend. Deren Hauptgeschäftsführerin, Nathalie Rübsteck, warnt vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den Tourismussektor. Auch die CDU kritisiert die Erhöhung und bezeichnet sie als falsches Signal in einem bereits angespannten Marktumfeld. FDP-Fraktionschef Thore Schäck sieht in der Maßnahme lediglich einen Versuch, die Haushaltslöcher zu schließen.
Aktuelle Regelungen zur City-Tax
Die City-Tax wird seit 2013 in Bremen und Bremerhaven erhoben und unterliegt bestimmten Regelungen. Steuerpflichtig sind alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben bis zum 31.03.2024. Zum 01.04.2024 treten jedoch neue Regelungen in Kraft. Eine wesentliche Änderung ist die Ausweitung der Tourismusabgabe auf Geschäftsreisende, was bedeutet, dass beruflich bedingte Übernachtungen dann ebenfalls besteuert werden. Der Steuersatz für diese Übernachtungen beträgt 5 Prozent des Übernachtungsentgelts.
Die bisherigen Steuerbefreiungen bleiben jedoch teilweise bestehen, etwa bei Übernachtungen von minderjährigen Personen oder für bis zu sieben zusammenhängende Übernachtungen. Zudem wird eine neue Steuerbefreiung für Betriebe eingeführt, die ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sofern ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.
Details zur Besteuerung
Die Bemessungsgrundlage für die Tourismustaxe ist das Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer und ohne weitere Dienstleistungen. Auch Anzahlungen bei Buchungen zählen zum Übernachtungsentgelt. Sollte der Beherbergungsbetrieb den genauen Preis des Gastes nicht kennen, wird der Preis für ein vergleichbares Zimmer herangezogen.
Die geplanten Änderungen und die Erhöhung der City-Tax könnten somit tiefgreifende Auswirkungen auf die Tourismusbranche in Bremen haben, während die Politiker weiterhin über die Notwendigkeit und die Auswirkungen dieser Maßnahmen debattieren.
Weitere Informationen zur City-Tax und den aktuellen Regelungen sind auf butenunbinnen und service.bremen zu finden.