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Mit 28 Jahren in der Türkei gestorben: Mutter verliert ihr Herz!

Beth Martin, eine 28-jährige Mutter aus Portsmouth, starb tragisch einen Tag nach ihrer Einlieferung in ein türkisches Krankenhaus. Sie war am 27. April mit ihrem Ehemann Luke und ihren beiden kleinen Kindern im Alter von 8 und 5 Jahren in die Türkei gereist. Nach ihrer Ankunft verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand rapide, was zu ihrer sofortigen Einlieferung ins Krankenhaus wegen geistiger Verwirrung führte. Dennoch verstarb sie bereits 24 Stunden danach.

Während des Krankenhausaufenthalts wurde Luke Martin kaum über den Gesundheitszustand seiner Frau informiert und durfte sie nicht besuchen. Der Schock für die Familie vertiefte sich, als die türkischen Behörden Luke verdächtigten, seine Frau vergiftet zu haben. Eine daraufhin eingeleitete polizeiliche Untersuchung wurde jedoch später eingestellt.

Der schockierende Fund nach der Rückkehr

Nach ihrer Rückkehr nach Großbritannien ergab eine Obduktion, dass Beth Martins Herz fehlte: Es war während ihres Aufenthalts in der Türkei ohne Wissen oder Zustimmung der Familie entfernt worden. Türkisches Recht erlaubt die Entnahme von Organen ohne Zustimmung der Angehörigen, wenn dies notwendig ist, um die Todesursache zu klären. In Ausnahmefällen können diese Organe auch dauerhaft einbehalten werden. Um den Obduktionsbericht zu erhalten, muss die Familie diesen jedoch bei einem türkischen Gericht beantragen.

Die rechtlichen Fragen rund um die Organentnahme sind komplex. So bleibt unklar, ob die Organentnahme im Fall von Beth Martin rechtmäßig war. Ihre Familie fordert nun umfassende Aufklärung. Ein weiteres besorgniserregendes Detail ist, dass Beth angeblich allergisch gegen Penicillin war, dieses Medikament jedoch im Krankenhaus erhalten haben soll. Der Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und ihrem Tod wird derzeit untersucht. Zudem steht das Krankenhaus unter Verdacht der Fahrlässigkeit.

Spendenaktion zur Unterstützung der Familie

Inmitten dieser Tragödie muss Luke Martin den Leichnam seiner Frau selbst durch das Krankenhaus tragen. Zwei Tage länger als geplant blieb er in der Türkei, um die Rückführung seines verstorbenen Partners zu organisieren. In solidarischer Unterstützung für die Familie wurde eine Spendenkampagne ins Leben gerufen, die bis zum 23. Mai über 220.000 Pfund (über 262.000 Euro) gesammelt hat.

Die Situation rund um die Obduktionen ist auch in Deutschland nicht unproblematisch. Wie das Ärzteblatt berichtet, ist die Regelung des Obduktionswesens unsicher und uneinheitlich. Besonders bei Todesfällen außerhalb von Kliniken gibt es häufig Diskrepanzen zwischen den Todesursachen in den Bescheinigungen und autoptisch gesicherten Ursachen. Außerdem existiert in Deutschland keine generelle Verwaltungssektion bei medizinisch unklaren Todesfällen, was die Situationen wie die von Beth Martin unterstreicht.

Die uneinheitlichen nationalen Regelungen zu Obduktionen und Organentnahmen werfen wichtige Fragen zum Schutz der Grundrechte der Verstorbenen und der Hinterbliebenen auf. Dies wird auch durch die Erkenntnisse in den neuen Bundesländern unterstrichen, wo alte Regelungen aus der DDR teils noch Anwendung finden. Die Fragestellungen um die Obduktionspraxis stehen in engem Zusammenhang mit dem Schutz und den Rechten von Patienten und deren Familien}

Der Fall von Beth Martin ruft nach einer umfassenden gesetzlichen Regelung des Obduktionswesens, die sowohl den Willen der Verstorbenen als auch der Angehörigen respektiert. Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen ergriffen werden, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

Für weitere Details zu diesem tragischen Vorfall und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten können die Artikel von web.de und Ärzteblatt konsultiert werden.

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