
Im Streit um hohe Zusatzgebühren für Handgepäck haben Verbraucherschützer einen weiteren Schritt unternommen. Der Europäische Verbraucherverband BEUC und 16 Organisationen aus 12 Ländern haben heute offiziell Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. In den Fokus geraten sind mehrere große Fluggesellschaften, darunter Ryanair, EasyJet, Wizz Air, Vueling, Volotea, Norwegian und Transavia. Die Beschwerde betrifft die erhobenen Gebühren für Handgepäck, welches laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 kostenfrei mit an Bord genommen werden darf, solange es die festgelegten Maße nicht überschreitet.
Der Vorwurf der Verbraucherschützer ist klar: Die Airlines würden sich über die rechtlichen Vorgaben hinwegsetzen und ihre Kunden mit zusätzlichen Kosten belasten. In der aktuellen Praxis sind Differenzen in Bezug auf die Gepäckrichtlinien erkennbar. Aktuell erlauben die meisten Airlines ein Handgepäckstück mit maximalen Maßen von 55 x 40 x 23 cm und einem Gewicht zwischen 8 und 10 kg. Flüssigkeiten sind auf Behälter von maximal 100 ml beschränkt und müssen in einen transparenten 1-Liter-Beutel gepackt werden. Wertgegenstände, Medikamente und technische Geräte sollten idealerweise im Handgepäck transportiert werden, um Verlust oder Beschädigung zu vermeiden.
Unterschiedliche Gepäckbestimmungen der Airlines
Die Regelungen für Handgepäck variieren stark von Airline zu Airline. Bei Ryanair muss unter anderem ein kleines Handgepäckstück (maximal 40 x 20 x 25 cm) zusätzlich bezahlt werden. Mit dem Priority Boarding haben Passagiere die Möglichkeit, zwei Handgepäckstücke mitzuführen, wobei die Preise für diesen Service zwischen 6 und 30 Euro liegen. Im Gegensatz dazu erlaubt Wizz Air ein kostenloses kleines Handgepäckstück (maximal 40 x 30 x 20 cm), solange es unter den Vordersitz passt. Für zusätzlichen Stauraum können Passagiere entweder die WIZZ Priority oder Wizz Go/Wizz Plus buchen.
EasyJet verfolgt einen anderen Ansatz: Hier gilt ein Handgepäckstück (maximal 45 x 36 x 20 cm) im Basistarif, während ein größeres Gepäckstück (bis 56 x 45 x 25 cm) ab 7,99 Euro dazugebucht werden kann. Diese Unterschiede illustrieren, wie wichtig es für Reisende ist, die Gepäckregelungen ihrer gebuchten Airline vor dem Packen genau zu prüfen, um unerwartete Gebühren zu vermeiden.
Reformen und rechtliche Grundlagen
Die Verbraucherzentralen sehen die derzeitigen Bestimmungen als unzureichend und fordern von der EU, klarere Vorschriften für die Größe von Handgepäck und die im Ticket enthaltenen Leistungen zu erlassen. Das Urteil des EuGH von 2014, welches besagt, dass für Handgepäck keine Gebühren erhoben werden dürfen, solange es angemessene Vorgaben zu Größe und Gewicht erfüllt, wird aktuell von den Airlines in Frage gestellt. Die Herausforderung besteht nun darin, diese rechtlichen Grenzen zu definieren und die Verbraucher vor einer weiteren Ausbeutung zu schützen.
Die laufenden Beratungen über eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung durch die EU-Staaten bieten eine Gelegenheit, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Die Verbraucherzentralen betonen, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für Änderungen gekommen sei, um Klarheit und Fairness für Flugreisende zu schaffen.
Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen, dass das Thema Handgepäckgebühren ein erhebliches Ärgernis für viele Fluggäste darstellt und dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Der Europäische Verbraucherverband BEUC und andere Organisationen setzen sich weiterhin für die Rechte der Verbraucher ein und werden die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
Für weitere Informationen siehe Der Westen und Tagesschau.