
In Velden am Wörthersee steht das Luxus-Penthouse von Andreas Gabalier, einem österreichischen Volks-Rock’n’Roller, kurz vor dem Abriss. Gabalier hat 2,5 Millionen Euro für den Bau des 155 Quadratmeter großen Penthouse bezahlt, das ursprünglich als touristische Unterkunft genehmigt wurde. Jedoch nutzen wohlhabende Privatpersonen die Wohnungen stattdessen als Zweitwohnsitze, was zu einem erheblichen rechtlichen Konflikt geführt hat. Seit mehreren Monaten darf der Künstler das Anwesen nicht mehr betreten, da die Behörden es als Schwarzbau eingestuft haben, wie Schlager.de berichtet.
Die Situation eskalierte, als das Landesverwaltungsgericht das Gebäude für illegal erklärte und einen Abrissbescheid erließ. Dieses Urteil wurde im Oktober 2024 vom Verwaltungsgerichtshof in Wien bestätigt. Jetzt muss Gabalier das gesamte Gebäude, einschließlich der Zufahrt, bis spätestens 30. April 2025 abreißen und das Grundstück wieder begrünen. Bürgermeister Ferdinand Vouk von der SPÖ fordert, dass das Gebäude seiner ursprünglichen Bestimmung als reiner Tourismusbetrieb entspricht.
Behörden und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Kärntner Behörden beschäftigen sich seit 2021 mit dem Mehrfamilienobjekt. Die aktuelle Nutzung ist aufgrund eines negativen Baubescheids und Änderungen im Teilbebauungsplan nicht genehmigungsfähig. Die Gemeinde hat festgestellt, dass die Nutzung der APPartements nicht mehr dem ursprünglichen Konzept entspricht. Gabalier ist nicht der einzige Eigentümer betroffen – auch andere Käufer müssen sich den Konsequenzen stellen. Sie sind aktuell nicht berechtigt, ihre Wohnungen zu betreten.
Um die Situation zu klären, kündigte Bürgermeister Vouk eine Evaluierung des Teilbebauungsplans an, in die Sachverständige einbezogen werden sollen. Zwei Optionen stehen den betroffenen Eigentümern, einschließlich Gabalier, zur Verfügung: Entweder müssen sie bis zum festgelegten Datum abreißen oder nachträglich eine Baubewilligung für ein touristisches Konzept anstreben. Die Umwandlung der privaten Wohnungen in Apartments zur Vermietung ist allerdings nicht möglich, da ein klarer touristischer Betrieb mit einer Rezeption erkennbar sein muss. Vouk betont die Bedeutung der Einhaltung von Gesetzen und die Selbstverwaltung der Gemeinde (Kleine Zeitung).
Die Entscheidung über Änderungen des Teilbebauungsplans, die möglicherweise die angestrebte touristische Nutzung der Wohnungen ermöglichen könnten, wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Geschehnisse am Wörthersee zeigen, wie wichtig die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit luxuriösen Bauprojekten sind.