
Immer mehr Urlauber stehen vor dem Problem, dass ihr Handgepäck nicht den Vorschriften der Fluggesellschaften genügt, was zu unerwarteten Zusatzkosten führen kann. Insbesondere Airlines wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air berechnen für größeres Handgepäck erhebliche Gebühren. So verlangt Ryanair beispielsweise 18 Euro für ein Handgepäckstück, dessen Maße 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten dürfen, und auch andere Airlines erheben ähnliche Gebühren. Verbraucherschutzorganisationen haben daher klare Regeln für Handgepäckgebühren gefordert, um die Rechte der Passagiere zu stärken.
Diese Problematik führte dazu, dass Verbraucherschützer, darunter der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht haben. Die Beschwerde richtet sich gegen insgesamt sieben Fluggesellschaften, die durch unterschiedliche Zahlungsanforderungen für Handgepäck Passagiere ausbeuten würden, so der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC.
Rechtslage und Verbraucherrechte
Eine zentrale Grundlage in diesem Streit ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014. Dieses besagt, dass für Handgepäck keine Gebühren erhoben werden dürfen, solange die geltenden Maße und Gewichtsgrenzen angemessen sind. Derzeit sind diese Grenzen jedoch in den EU-Regulierungen nicht klar definiert, was zu Unklarheiten führt. Verbraucherschützer argumentieren, dass die Festlegungen der Airlines bezüglich Handgepäck häufig unangemessen und somit rechtswidrig sind.
Um die Rechte der Passagiere zu schützen, fordern die Verbraucherschützer ein Eingreifen der EU-Kommission. Dies könnte in Form verbindlicher Regeln für alle EU-Länder geschehen, um Unsicherheiten am Flughafen zu vermeiden. Denn häufig wird der Platz für Handgepäck bereits bei Erreichen der kleinsten erlaubten Maße bezogen.
Vorbild Spanien und zukünftige Entwicklungen
Ein Blick nach Spanien zeigt, dass bereits im vergangenen Jahr mehrere Fluggesellschaften mit Strafen in Höhe von 179 Millionen Euro belegt wurden, nachdem sie gegen die Preispolitik beim Handgepäck verstoßen hatten. Dies könnte ein Beispiel für andere EU-Staaten sein, um die Problematik anzugehen und faire Bedingungen für Fluggäste zu schaffen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die derzeitige Gebührenpraxis für Handgepäck in der EU einer dringenden Überprüfung bedarf. Verbraucherschützer sehen die bevorstehende Reform der Fluggastrechte-Verordnung als Chance, um genauere Vorschriften für die Größe und den Umfang von Handgepäck einzuführen.
Für ein reibungsloses Reiseerlebnis wünschen sich viele Passagiere daher nicht nur eine klare Regelung, sondern auch eine Stärkung ihrer Rechte gegenüber den Airlines. Mehr Informationen finden sie in den Berichten von Der Westen und Tagesschau.