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FTI-Insolvenz: Fast 245 Millionen Euro an Reisende zurückgezahlt!

Knapp ein Jahr nach der Insolvenz des Münchner Reiseanbieters FTI Touristik GmbH haben die meisten betroffenen Pauschalreisenden ihr Geld zurückerhalten. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) bearbeitete etwa 172.000 Anträge und zahlte insgesamt 245 Millionen Euro aus. Diese Rückerstattungen betreffen vor allem die Pauschalreisenden, die ihre Reisen über FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht haben. Pauschalreisen, die über Drittanbieter wie TUI oder Alltours vermittelt wurden, sind hingegen nicht betroffen, da bei diesen Fällen FTI lediglich als Vermittler auftrat.

Insgesamt wurden 212.000 Reisende wegen Erstattungsmöglichkeiten kontaktiert, wobei jedoch 34.000 den Kontakt zur DRSF nicht gesucht haben. Der DRSF weist darauf hin, dass derzeit rund 6.000 komplexere Anträge noch bearbeitet werden. Für andere Gläubiger des Unternehmens, die über 73.000 Gläubiger mit fast einer Milliarde Euro an Forderungen repräsentieren, sieht die Situation schlechter aus.

Insolvenzdetails und Arbeitsplätze

Am 3. Juni 2024 meldete FTI Insolvenz an. Neben FTI Touristik GmbH beantragten auch mehrere Tochtergesellschaften die Insolvenz, darunter die BigXtra Touristik GmbH und die FTI Voyages SAS, die am 10. Juni 2024 die Zahlungen einstellte. Der Insolvenzverwalter Axel Bierbach erwartet, dass nur ein Bruchteil der Forderungen beglichen wird, und die Befriedigungsquote im einstelligen Prozentbereich liegt. Das Insolvenzverfahren wird voraussichtlich lange andauern, was auf die komplexen Konzernstrukturen zurückzuführen ist.

FTI beschäftigte während seiner besten Zeiten rund 11.000 Mitarbeiter und hatte 110 in- und ausländische Gesellschaften. Bislang wurden sieben von ursprünglich 54 Hotels verkauft, und der Verkaufsprozess für zwei weitere Hotels läuft. Es wird erwartet, dass durch diese Verkäufe etwa 3.500 Arbeitsplätze gerettet werden können, auch wenn die Höhe der Erlöse aus den Verkäufen noch unklar ist.

Erstattungen und weitere Informationen

Für Reisende, die individuelle Reisen gebucht hatten, müssen Erstattungsansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden, da diese nicht durch den DRSF abgesichert sind. Bei zusätzlichen Zahlungen von Hotels oder Anbietern während einer Pauschalreise dürfen keine Zahlungen gefordert werden, da FTI der Vertragspartner ist.

Für weitere Informationen zur FTI-Insolvenz können die betroffenen Reisenden die Unternehmenswebsite besuchen oder sich an die Notfallnummer von FTI wenden. Quittungen für geleistete Zahlungen sollten unbedingt aufbewahrt werden, um Ansprüche gegen den DRSF durchsetzen zu können.

Die Entwicklungen rund um FTI verdeutlichen die Herausforderungen in der Reisebranche, insbesondere in Krisenzeiten. Die Rückerstattungen bieten zwar einen Lichtblick für viele Reisende, doch die Situation der Gläubiger bleibt angespannt und unsicher.

Für detaillierte Informationen und aktuelle Updates besuchen Sie Süddeutsche.de und Verbraucherzentrale.de.

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