Deutschland

Gabalier in der Bredouille: Luxus-Penthouse am Wörthersee droht Abriss!

Andreas Gabalier, der 40-jährige österreichische Volks-Rock’n’Roller, sieht sich derzeit mit einem ernsten Problem konfrontiert. Sein Luxus-Penthouse am Wörthersee, das er 2019 für rund 2,5 Millionen Euro erwarb, steht kurz vor dem Abriss. Die Kärntner Behörden haben das Gebäude als Schwarzbau eingestuft, da die ursprüngliche Genehmigung für eine touristische Nutzung nicht eingehalten wurde. Stattdessen wird es als privaten Zweitwohnsitz genutzt, was zu erheblichen rechtlichen Problemen für den Schlager-Star führt.

Die Situation spitzte sich zu, als das Landesverwaltungsgericht Kärnten das Mehrfamilienobjekt als illegal einstufte und einen Abrissbescheid erließ. Dieser Beschluss wurde im Oktober 2024 vom Verwaltungsgerichtshof in Wien bestätigt. Gabalier darf sein Anwesen seit mehreren Monaten nicht mehr betreten. Bürgermeister Ferdinand Vouk (SPÖ) fordert eine Rückkehr zur ursprünglichen Bestimmung des Gebäudes als reiner Tourismusbetrieb. Er stellt klar, dass private Wohnungen, die vermietet werden, nicht länger toleriert werden können.

Ein Blick auf das umstrittene Bauprojekt

Das Anwesen, bekannt als Marina Village, wurde 2016 von dem Unternehmer und ehemaligen ÖVP-Politiker Wolfgang Schmalzl errichtet. Es wurde ursprünglich für touristische Zwecke genehmigt, jedoch weist das Gebäude theoretisch nur neun Eigentumswohnungen auf, darunter Gabaliers Penthouse, das sich über 155 Quadratmeter erstreckt und sechs Terrassen mit Blick auf den Wörthersee bietet.

Laut Puls24 prüft die Gemeinde das Objekt bereits seit 2021. Die Eigentümer haben derzeit die Möglichkeit, entweder bis zum 30. April 2025 abzureißen oder eine nachträgliche Baubewilligung für die touristische Nutzung zu beantragen. Der Erfolg dieser Bestrebungen bleibt jedoch ungewiss.

Ungewisse Zukunft für Gabalier und seine Investition

Die Forderung des Bürgermeisters, dass das Gebäude seiner ursprünglichen Bestimmung entsprechen müsse, steht im Mittelpunkt der Diskussionen rund um den Abriss. Bürgermeister Vouk äußerte deutlich, dass der aktuelle Zustand des Gebäudes nicht genehmigt werden kann, und die rechtlichen Schritte, die nun folgen, sind für Gabalier von entscheidender Bedeutung.

Das Warten auf eine mögliche Lösung für dieses Problem könnte für den österreichischen Schlager-Star ein langer Weg werden, dessen Ausgang derzeit unklar ist. Bis spätestens 30. April 2025 hat Gabalier die Pflicht, das gesamte Gebäude zu räumen und das Grundstück wieder zu begrünen, um den rechtlichen Vorgaben nachzukommen. Die Lage bleibt angespannt, und Gabalier muss sich den Herausforderungen eines komplexen bürokratischen Verfahrens stellen.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"