DeutschlandEstlandEuropaFinnlandItalienNorwegenÖsterreichPolenSchwedenSchweizSpanien

Achtung, Urlauber! Hohe Bußgelder in Europa – So teuer kann es werden!

Urlaub im Ausland kann ganz schnell teuer werden, wenn die Verkehrsregeln nicht beachtet werden. In vielen europäischen Ländern fallen die Bußgelder deutlich höher aus als in Deutschland. Dies ist insbesondere für Reisende wichtig, die während ihrer Aufenthalte in Ländern wie Norwegen, den Niederlanden oder der Schweiz unterwegs sind. Die ADAC Juristen weisen darauf hin, dass Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können, was zusätzliche finanzielle Risiken mit sich bringt.

So sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in einigen Ländern ziemlich hoch. Beispielsweise wird in Norwegen ein Bußgeld von bis zu 610 Euro fällig, wenn man 20 km/h zu schnell fährt. In den Niederlanden und der Schweiz belaufen sich die Strafen auf 225 Euro beziehungsweise 190 Euro für dieselbe Übertretung. In Deutschland hingegen beginnt das Bußgeld für eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung bei 60 Euro.

Strafen für alkoholisiertes Fahren

Die Regelungen zum Fahren unter Alkoholeinfluss variieren erheblich. In Dänemark, Finnland und Schweden sind die Strafen hoch und richten sich nach dem Einkommen des Fahrers. Die Schweiz hingegen verhängt ab 0,5 Promille Bußgelder ab 635 Euro, während Norwegen bei nur 0,2 Promille bereits 560 Euro verlangt. Auch in Polen und Italien müssen Autofahrer mit Strafen ab 600 Euro beziehungsweise 545 Euro rechnen, während diese in Deutschland bei 500 Euro beginnt.

Falschparken wird in den Niederlanden ebenfalls teuer, wo die Strafen ab 120 Euro beginnen. Daneben sind in Estland Strafen von bis zu 200 Euro möglich.

Technologische Bußgelder und Rabatte

Die Nutzung des Smartphones am Steuer wird in Norwegen mit 875 Euro und in den Niederlanden mit 430 Euro bestraft, während Deutschland hier einen Einstiegspreis von 100 Euro hat. Ein interessanter Tipp der ADAC Juristen: In einigen Ländern gibt es Rabatte für die sofortige Zahlung von Bußgeldern. So können Autofahrer in Spanien 50 Prozent sparen, wenn sie innerhalb von 20 Tagen zahlen, und in Italien sind es 30 Prozent bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen.

Bußgelder ab 70 Euro (in Österreich ab 25 Euro) können in Deutschland vollstreckt werden. Diese Regelung gilt seit 2024 auch für Strafen aus der Schweiz. Zuständig für die Vollstreckung in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz. Punkten oder Fahrverbote bleiben derzeit auf das jeweilige Land beschränkt, wobei die EU an einer Regelung für europaweite Fahrverbote arbeitet.

Mangelnde Einheitlichkeit in Bußgeldkatalogen

Momentan existiert kein einheitlicher Bußgeldkatalog für Europa oder die EU. Die EU hat jedoch Einfluss auf die nationalen Bußgeldkataloge durch gemeinsame Richtlinien. Diese Richtlinien ermöglichen es den Mitgliedstaaten, sich auf gemeinsame Standards zu einigen, die dann in nationales Recht umgesetzt werden. Beispielsweise verpflichtet das Wiener Übereinkommen über Verkehrszeichen die Mitgliedsstaaten zu einheitlichen Regelungen.

Die EU-Richtlinien schaffen Mindeststandards für Verkehrsregeln wie Gurtpflicht und Kindersitze. Unterschiede gibt es jedoch bei den Bußgeldern für verschiedene Verstöße, zum Beispiel bei Rotlichtverletzungen. Länder wie Finnland und Dänemark passen Bußgelder sogar an das Einkommen der Verkehrssünder an.

Es bleibt wichtig, dass Autofahrer die spezifischen Verkehrsregeln des jeweiligen Landes beachten, in dem sie fahren. Andernfalls können hohe Bußgelder, die möglicherweise auch im Heimatland vollstreckt werden, eine unerfreuliche Überraschung darstellen. Dies hebt hervor, wie wichtig es ist, sich vor Reiseantritt über die geltenden Verkehrsbestimmungen in den Reiseländern zu informieren.

Für weitere Details und Informationen über Verkehrsordnungswidrigkeiten in Europa können Interessierte die Plattformen von Der Westen und Bußgeldkatalog besuchen.

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"