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Bocholt erhöht Förderung für Kindertagespflege: Neues Schließzeit-Modell!

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bocholt plant wichtige Änderungen bei den Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege. Diese neuen Regelungen, die am 1. August 2025 in Kraft treten, zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Betreuungspersonen in der Region zu verbessern und die Bedürfnisse von Familien besser zu berücksichtigen. Made in Bocholt berichtet, dass die Anpassungen auch eine Erhöhung der finanziellen Mittel für die Betreuungspersonen miteinschließen, die in der neuen Förderperiode deutlich ansteigen werden.

Zu den wichtigsten Punkten gehört die Festlegung einer Fortschreibungsrate von 9,49 Prozent, die für die Finanzierung der Kindertagespflege entscheidend ist. Zudem werden die Mietkostenzuschüsse angepasst. Bei angemieteten Räumen können bis zu 81,60 Euro pro Platz und Monat als Zuschuss gewährt werden, während in Großtagespflegestellen ein Betrag von 10,56 Euro pro Quadratmeter angesetzt ist.

Finanzielle Unterstützung für Eltern

Eine weitere bedeutende Veränderung ist die Erhöhung des Investitionskostenzuschusses auf 575 Euro pro Platz, was ebenfalls für Großtagespflegestellen gilt. Eltern können durch verschiedene finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten entlastet werden. Laut dem Familienportal NRW haben Eltern Anspruch auf Befreiung von Kitabeiträgen oder auf Zuschüsse, die sich nach dem elterlichen Einkommen richten. Diese Unterstützung ist besonders wichtig für Familien mit geringem Einkommen, die beispielsweise Bürgergeld, Kinderzuschlag oder ähnliche Leistungen beziehen.

Die Richtlinienänderungen in Bocholt stellen auch einen neuen Umgang mit Schließtagen dar. Künftig dürfen maximal 27 Tage im Jahr als Schließtage deklariert werden, was mit den Eltern abgestimmt werden muss. Diese „Schließtage“ ersetzen den bisherigen Begriff „Urlaub“, und künftig sind auch pädagogische Fortbildungen dieser Tage mit inbegriffen.

Aufwandsentschädigungen und Ausgaben

Die Änderungen werden zu Mehrausgaben von rund 130.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 führen, die jedoch durch bereits eingeplante Mittel gedeckt sind. Für das Jahr 2026 werden zusätzliche 320.000 Euro erwartet, um die erhöhte Nachfrage und die neuen Richtlinien zu unterstützen. Die Anpassungen sind eine Reaktion auf gesetzliche Entwicklungen sowie auf die gestiegenen Bedürfnisse von Familien und Betreuungspersonen in der Region Bocholt.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Stadt Bocholt mit diesen Neuerungen einen Schritt in die richtige Richtung geht, um die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege zu verbessern und eine nachhaltige Entlastung für Familien zu schaffen.

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