Deutschland

Bundestag entscheidet: Ausschüsse für alle – AfD protestiert heftig!

Am 5. Juni 2025 hat der Bundestag einer Auslegungsentscheidung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zugestimmt. Diese Entscheidung fiel mit Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, während nur die AfD-Fraktion dagegen stimmte. Der Beschluss bezieht sich auf das Wahlvorschlagsrecht für den Vorsitz und die stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse im Zugriffsverfahren.

Die Entscheidung basiert auf einem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses (21/303) und räumt ein, dass eine Fraktion im Zugriffsverfahren nicht das Wahlvorschlagsrecht für beide Positionen im selben Ausschuss erhalten darf. Dies steht im Einklang mit jahrzehntelanger parlamentarischer Praxis, die eine unterschiedliche Fraktionszugehörigkeit von Vorsitz und stellvertretendem Vorsitz bevorzugt. Ausschusssitzungen, besonders die am 1. Juni, haben diese Regelung bekräftigt.

Hintergrund der Entscheidung

Der Ausschussvorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) sowie die Koalitionsfraktionen betonen den hohen Stellenwert der unterschiedlichen Fraktionszugehörigkeit. Ein Anliegen, das auch die Unionsfraktion vorgebracht hat, ist die Vermeidung von Vakanzen, die entstehen können, wenn eine Fraktion beide Positionen besetzt. Diese Aufteilung soll die Handlungsfähigkeit der Ausschüsse gewährleisten. Die SPD sieht zudem eine mögliche Einschränkung in der Handlungsfähigkeit der Ausschüsse, wenn beide Positionen von derselben Fraktion besetzt werden.

Der Grüne-Fraktionssprecher hebt hervor, dass die bestehende Praxis alle Fraktionen bindet und es keine Ausgrenzung der Opposition gebe. Andererseits kritisiert die AfD die Entscheidung und sieht mangelnde Begründungen für die Wahlentscheidung. Sie hebt hervor, dass die Nichtwahl bestimmter Kandidaten die Ursache von Vakanzen sei.

Die Rolle der Ausschüsse im Bundestag

Die Sacharbeit des Bundestages erfolgt maßgeblich in den Ausschüssen, die im Vergleich zu den Fraktionen fachlich organisiert sind. Beispiele umfassen den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss und den Petitionsausschuss. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse richtet sich nach dem Fraktionsproporz, was bedeutet, dass die Besetzung das Verhältnis der Fraktionen im Plenum widerspiegeln muss. Dies wird als Grundsatz der Spiegelbildlichkeit bezeichnet.

Der Ausschussvorsitz ist von verfassungsrechtlicher Bedeutung, da er parlamentarische Kontrollrechte einer Minderheit beeinflussen kann. Trotz dessen hat ein Ausschussvorsitzender das gleiche Stimmrecht wie andere Mitglieder. Die Benennung von Ausschussmitgliedern liegt in der Regel bei den Fraktionen, während der Bundestag über die Einrichtung von Ausschüssen im Rahmen seiner Geschäftsordnungsautonomie entscheidet. Verfassungsrechtlich vorgeschriebene Ausschüsse sind unter anderem der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und der Petitionsausschuss.

Die neue Entscheidung des Bundestages zeigt, wie wichtig die Verteilung von Macht und Verantwortung innerhalb der parlamentarischen Strukturen ist. Dies stellt sicher, dass die unterschiedlichen politischen Ansichten auch im operativen Geschäft der Ausschüsse zur Geltung kommen.

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