Deutschland

Bundestag beschließt Investitionsbooster: Deutschland auf Wachstumskurs!

Am 5. Juni 2025 debattierte der Bundestag über ein umfassendes Gesetz, das als „steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ bekannt ist. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD legten den Gesetzentwurf mit der Bundestagsdrucksache 21/323 vor, während parallel ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (21/356) diskutiert wurde. Beide Vorlagen wurden zur weiteren Beratung an die Ausschüsse übergeben, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) betonte die Notwendigkeit, durch gezielte Investitionen neue Arbeitsplätze zu schaffen und Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Er wies darauf hin, dass die geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen sollen. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Einführung von Super-Abschreibungen von bis zu 30% pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Juli 2025 gelten.

Geplante Steuererleichterungen

Der Gesetzentwurf sieht auch eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes vor. Ab dem 1. Januar 2028 soll dieser von derzeit 15% auf 10% bis zum Jahr 2032 sinken. Zudem wird der Steuersatz für einbehaltene Gewinne von Personengesellschaften von 28,25% auf 25% gesenkt. Eine besondere Förderung erfährt auch die Elektromobilität, denn die steuerliche Abschreibung für Elektrofahrzeuge soll bis 2027 auf 75% erhöht werden, während die Bemessungsgrundlage für die Anschaffung auf 100.000 Euro angehoben wird.

Das geplante steuerliche Entlastungsvolumen wird auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro für 2025, sowie 8,1 Milliarden Euro für 2026, und bis zu 12 Milliarden Euro für 2028 geschätzt. Diese Förderungen sind darauf ausgerichtet, die Innovationskraft in Deutschland zu stärken und verstärkt Forschung zu unterstützen, indem die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro erhöht wird und zusätzliche Aufwendungen einbezogen werden.

Kritik und Bedenken

Trotz der positiven Ansätze wurde der Gesetzentwurf auch kritisch betrachtet. Christian Douglas von der AfD bezeichnete die gegenwärtige wirtschaftliche Lage als hausgemacht. Dr. Mathias Middelberg von der CDU/CSU wies auf den bestehenden wirtschaftlichen Stillstand hin und forderte dringende Maßnahmen. Zudem äußerte Andreas Audretsch von den Grünen Bedenken hinsichtlich möglicher Steuerausfälle für Kommunen und Länder.

Ein weiterer Antrag der Grünen fordert das Ende der Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von vermieteten Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer, was potenzielle Steuereinnahmen von bis zu sechs Milliarden Euro generieren könnte. Neben diesen Aspekten dringt die Partei auf die Beendigung der Gewerbesteuerfreiheit für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften und Maßnahmen gegen organisierte Steuerhinterziehung.

Die Diskussionen im Bundestag zeigen die Vielzahl an Facetten, die die vorgeschlagenen steuerlichen Veränderungen mit sich bringen. Das Ziel bleibt jedoch klar: durch steuerliche Entlastungen und Investitionsanreize die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des deutschen Marktes zu fördern und neuen Schwung in die Wirtschaft zu bringen.

Für weitere Details zu den aktuellen Entwicklungen können Sie die Berichte auf

bundestag.de und bundesfinanzministerium.de einsehen.

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