Deutschland

Bundestag hebt Immunität von AfD- und Linke-Abgeordneten auf!

Am 5. Juni 2025 hat der Bundestag ohne Aussprache einstimmig zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung angenommen. Diese Entscheidung betrifft die Genehmigung von Strafverfahren gegen zwei Abgeordnete: Prof. Dr. Ingo Hahn von der AfD und Gökay Akbulut von Die Linke. Im Gegensatz dazu entschied das Parlament mehrheitlich gegen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Dr. Robert Habeck von Bündnis 90/Die Grünen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses lag mit der Nummer 21/389 vor.

Das Immunitätsrecht in Deutschland ist ein zentraler Aspekt, der die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützt. Wie die Zeit erläutert, müssen der Bundestag und die Landtage strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete genehmigen. Dieses Schutzsystem stellt sicher, dass Abgeordnete nicht willkürlich rechtlich verfolgt werden, was die Aufnahme ihrer Arbeit im Parlament beeinträchtigen könnte. Die Immunität gilt bis zum Ausscheiden aus dem Parlament, wie in Artikel 46 des Grundgesetzes festgelegt.

Funktionsweise des Immunitätsrechts

Die Immunität schützt Abgeordnete vor juristischer Strafverfolgung, es sei denn, es handelt sich um unmittelbare Straftaten. Dieser Schutz gilt nicht als individuelles Privileg, sondern dient dem Ziel, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten. Bei der Aufhebung der Immunität muss das Verfahren gemäß der Geschäftsordnung des Bundestags eingehalten werden, wobei der 1. Ausschuss des Bundestags für die Erarbeitung der Grundsätze zuständig ist.

Darüber hinaus profitieren Bundestagsabgeordnete von der Indemnität, die sie vor rechtlichen Sanktionen aufgrund ihrer parlamentarischen Tätigkeit schützt. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Bundestags- als auch auf Landtagsabgeordnete, während Staatsoberhäupter ebenfalls Immunität genießen. Mitglieder der Bundesregierung sind nur aufgrund ihres Abgeordnetenstatus immun.

Aktuelle Entwicklungen und vorangegangene Fälle

Die Aufhebung der Immunität wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert und auch vollzogen, wie der Fall des AfD-Politikers Björn Höcke zeigt. Bei dieser jüngsten Entscheidung wurden keine genauen Tatvorwürfe genannt, was den Entscheidungsprozess unterstreicht, der darauf abzielt, die Funktionsfähigkeit des Parlaments nicht zu gefährden. Die Ablehnung der Immunitätsaufhebung für Dr. Robert Habeck könnte auf eine starke politische Unterstützung innerhalb der eigenen Fraktion sowie auf die Wahrnehmung seiner Rolle als Minister zurückzuführen sein.

Reformen des Immunitätsrechts stehen regelmäßig zur Debatte, jedoch betont die Politik stets die Wichtigkeit, die Funktionsfähigkeit des Parlaments als oberstes Ziel dieser gesetzlichen Regelungen zu wahren.

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