
Am 6. Juni 2025 fand eine wichtige Debatte im Bundestag über die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte statt. Dabei wurden verschiedene Ansichten und Positionen zu diesem kontroversen Thema geäußert. Der Gesetzentwurf der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD sowie ein Antrag der Linken wurden in die Ausschüsse, federführend den Innenausschuss, zur weiteren Beratung überwiesen. Der Koalitionsentwurf sieht eine zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs vor, um die bestehenden Aufnahme- und Integrationssysteme zu entlasten. Bundestag.de berichtet, dass die Familienzusammenführung in Härtefällen jedoch weiterhin möglich bleibt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) betonte während der Debatte die erreichte Integrationsfähigkeit Deutschlands und bezeichnete illegale Migration als eine große Herausforderung, die sowohl nationale als auch europäische Antworten erfordere. Der AfD-Abgeordnete Dr. Bernd Baumann kritisierte die angekündigte Aussetzung und verglich sie mit einer vorherigen Regelung aus dem Jahr 2016, die seiner Meinung nach ebenfalls unzureichend war. Die SPD-Abgeordnete Rasha Nasr beschrieb den Entwurf als Kompromiss und hob die Wichtigkeit der Härtefallregelung hervor.
Reaktionen und Bedenken
Grüne-Abgeordnete Schahina Gambir warnte vor den negativen Auswirkungen der Aussetzung auf Familien und die Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft. Clara Bünger von der Linken bezeichnete das Gesetz als antichristlich und familienfeindlich. Darüber hinaus wies der CDU/CSU-Abgeordnete Alexander Throm darauf hin, dass die Zahlen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten die Zahlen des Nachzugs zu Flüchtlingen übersteigen.
Eine ähnliche Regelung zur Aussetzung des Familiennachzugs wurde bereits 2016 eingeführt. Laut aktuellen Zahlen hielten sich zum 31. März 2025 insgesamt 388.074 Menschen mit subsidiärem Schutz in Deutschland auf. Im Jahr 2023 wurden 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung für Familiennachzug erteilt, 2024 waren es 12.000. Der Antrag der Linken fordert, das Recht auf Familienleben für Geflüchtete zu wahren und kritisiert die Aussetzung als gesellschaftlich sowie integrationspolitisch fatal. Zudem soll der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten an die Regelungen für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention angeglichen werden.
Rechtslage und Bedingungen
Der Familiennachzug gilt generell für Mitglieder einer Familie, wenn eine stammberechtigte Person als asylberechtigt anerkannt wurde. Laut BAMF haben Familienmitglieder in Deutschland die Möglichkeit, ebenfalls Asyl zu beantragen. Dazu muss die Ehe im Herkunftsland wirksam sein, und der Asylantrag entsprechend fristgerecht eingereicht werden. Die Regelung für den Familiennachzug gilt nicht nur für Flüchtlinge, sondern auch für Personen, die unter subsidiärem Schutz stehen.
Es sind jedoch Einschränkungen vorhanden: Personen, die während ihrer Flucht geheiratet haben, können keinen Familiennachzug beantragen. Zudem gelten strenge Kriterien, wann und unter welchen Bedingungen Familiennachzug gewährt wird, wobei kein Rechtsanspruch auf diesen besteht. Vielmehr erfolgt die Entscheidung basierend auf humanitären Gründen.