Für Reisende in die Türkei gibt es 2026 wichtige Informationen zu Roaming und Krankenversicherung. Ab Sommer 2017 beschloss die EU, dass Reisende innerhalb der EU ihre Inlandskosten für Roaming bezahlen. Das bedeutet, dass sie keine lokale SIM-Karte mehr erwerben und ihren heimischen Mobilfunkvertrag weiterhin nutzen können. Die Türkei, als Nicht-EU-Land, fällt jedoch nicht unter diese Regelung. Laut der Augsburger Allgemeinen haben deutsche Mobilfunkanbieter hier die Möglichkeit, zusätzliche Gebühren für Roaming zu verlangen, was zu hohen Kosten führen kann.
Die Roaming-Kosten für die Nutzung von mobilen Daten, Telefonie und SMS in der Türkei unterscheiden sich erheblich von den EU-Regelungen. Je nach Anbieter und Tarif können diese Kosten stark variieren. So können Gebühren für mobiles Internet zwischen 1 und 10 Euro pro MB liegen. Für Telefonate nach Deutschland werden Preise von 1 bis 3 Euro pro Minute fällig, während eingehende Anrufe rund 1 Euro pro Minute kosten. SMS schlagen mit Kosten zwischen 30 und 70 Cent pro Nachricht zu Buche, wie die Airalo darstellt.
Roaming-Kosten und Rückzahlungen
Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, bei Einreise in die Türkei über die genauen Roaming-Kosten pro Einheit (KByte/MByte/GByte) zu informieren. Zudem empfiehlt es sich, vorab im Kundenkonto oder in der App des Anbieters nach Extrakosten zu sehen. Ein Übermaß an App-Nutzung kann im Hintergrund Daten verbrauchen, weshalb es sinnvoll sein kann, das Datenroaming zumindest temporär auszuschalten. Bei hohen Roaming-Kosten greift eine Höchstpreisgrenze: Sobald 100 Euro erreicht sind, muss der Anbieter die Datennutzung unterbrechen.
Um hohen Roaming-Gebühren entgegenzuwirken, wird geraten, vor der Reise in die Türkei einen passenden Mobilfunktarif zu wählen oder speziell für die Türkei ein Reisepaket zu buchen. Alternativ können lokale SIM-Karten von Anbietern wie Türk Telekom, Vodafone TR oder Turkcell erworben werden. Diese bieten in der Regel günstigere Preise für Daten und Telefonie, erfordern jedoch in den meisten Fällen eine Passkopie.
Krankenversicherung und Gesundheitsversorgung
Ein weiteres wichtiges Thema für Reisende ist die Krankenversicherung. In der Türkei wird die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nicht anerkannt. Dennoch gibt es ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das gesetzlich Versicherten spezifische Leistungen zusichert. Nach dem türkischen Recht haben Touristen Anspruch auf dringend notwendige ärztliche Behandlungen, allerdings verfällt dieser Anspruch nach 24 Stunden und gilt lediglich für staatliche Einrichtungen.
Für Behandlungen außerhalb eines Notfalls oder in privaten Einrichtungen müssen Reisende die Kosten eigenständig tragen. Daher ist es ratsam, sich im Voraus über die möglichen Behandlungskosten zu informieren. Eine private Auslandskrankenversicherung kann sich als sehr nützlich erweisen, nicht nur für gesetzlich, sondern auch für privat Versicherte. Jahresverträge sind bereits für weniger als zehn Euro erhältlich und decken Reisen bis zu sechs oder acht Wochen ab.
Vor der Reise in die Türkei sollten Urlauber daher beide Aspekte – Roaming und Krankenversicherung – gründlich prüfen und sich entsprechend absichern. Dies gewährleistet einen entspannenden Urlaub ohne unerwartete finanzielle Überraschungen.