Die Reisebranche in der Schweiz erlebt eine bedeutende Veränderung. Dertour Suisse hat in einem aktuellen „Sales Newsflash“ seine Vertriebspartner über eine neue Regelung informiert, die das Risiko für Pauschalreisen umfassend abdeckt. Ab sofort übernimmt das Unternehmen die Verantwortung, wenn bei Dertour Suisse AG oder MTCH AG mindestens zwei verschiedene Leistungen gebucht werden. Dies wird als Pauschalreise anerkannt und bietet eine zusätzliche Sicherheit für die Reisenden.

Ein Beispiel verdeutlicht dieses Angebot: Wer einen Flug über Ticketxpress, die Marke der MTCH AG, bucht und gleichzeitig eine Landleistung bei Kuoni, einem Teil von Dertour Suisse, in Anspruch nimmt, profitiert von der neuen Regelung. Dies stellt sicher, dass Reisende im Fall von Leistungsausfällen durch das Unternehmen Haftung und Rückerstattungsansprüche geltend machen können. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Pauschalreisegesetz.

Unabhängige Unternehmen

Es ist bemerkenswert, dass Dertour Suisse AG und MTCH AG derzeit bis Mai 2026 rechtlich unabhängige Unternehmen sind. Dies bedeutet, dass während dieser Übergangszeit besondere Maßnahmen erforderlich sind, um eine reibungslose Buchungsverfahren sicherzustellen. Sabine Schuler, Head of Agent Sales bei Dertour Suisse, hebt die Verantwortung hervor, die das Unternehmen hinsichtlich des neuen Risikomanagements trägt.

Für die Buchungsabwicklung müssen Flüge informativ in das Land-Dossier eingetragen oder zumindest vermerkt werden. Dies ist wichtig, da die beiden Firmen auf separaten Systems arbeiten. Durch die Übernahme der Haftung für Nichterbringung einer Leistung will Dertour Suisse das Vertrauen der Reisenden stärken und eine höhere Sicherheit bieten.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die neuen Regelungen stehen im Einklang mit der EU-Pauschalreiserichtlinie, welche die Sicherheit für die Erstattung aller Zahlungen bei Insolvenz eines Reiseveranstalters festschreibt. Diese Richtlinie, die 2018 in deutsches Recht umgesetzt wurde, verpflichtet Reiseveranstalter zur Sicherstellung der Rückerstattung für Reisende. Verbraucher haben demnach Anspruch auf Rückerstattung, sollte der Reiseveranstalter absagen oder Leistungen nicht erbracht werden.

Ein noch in Kraft befindliches Gesetz ist das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG), das seit November 2021 eine umfassendere Absicherung für Reisende in Deutschland garantiert. Diese Regelung etabliert die Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF), die sicherstellen, dass Reisende bei Insolvenzen geschützt sind. Die Reisenden können Ansprüche gegen den Absicherer geltend machen, was die Sicherheit der Buchung weiter erhöht.

Insgesamt zeigt die neue Regelung von Dertour Suisse, wie wichtig es ist, im Kontext bestehender rechtlicher Anforderungen zu arbeiten, um den Reisenden Sicherheit und Vertrauen zu bieten. Weitere Informationen sind in dem offiziellen Dokument von Dertour Suisse sowie auf der Seite des Bundesamts für Justiz zu finden, wo Reisende auch Rat zu ihren Rechten und Möglichkeiten erhalten können.