Am Donnerstag, dem 11. Februar 2026, müssen Kunden der Lufthansa mit erheblichen Flugausfällen rechnen. Die Streiks betreffen nicht nur die Piloten der Kernmarke und Cargo, sondern auch das Kabinenpersonal der CityLine. In diesem Zusammenhang hat die Airline umfangreiche Flugstreichungen angekündigt, jedoch keine genaue Zahl genannt. Besonders betroffen sind die Flughäfen in Leipzig und Dresden, wo mehrere Flüge nach Frankfurt und München ausfallen werden. Betroffene Passagiere sollten darauf vorbereitet sein, auf andere Flüge oder Airlines umgebucht zu werden, um ihre Reise fortzusetzen.

Gemäß den Informationen von MDR haben Reisende im Fall von Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung, wie es in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt ist. Eine Ausnahme liegt vor, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die nicht von der Airline kontrolliert werden können. Externe Streiks, wie solche von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände, während interne Streiks, wie im Fall des Airline-Personals, potenziell zu einer Entschädigungspflicht führen können.

Rechte der Passagiere

Im Falle eines Flugausfalls haben Passagiere verschiedene Ansprüche. Die Airline ist verpflichtet, Ersatzbeförderung anzubieten, sei es durch alternative Transportmöglichkeiten wie Bahn oder Bus. Zudem stehen ihnen Betreuungsleistungen wie Verpflegung und Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit zu. Reisende können ebenfalls verlangen, vom Vertrag zurückzutreten und den Ticketpreis zurückzufordern.

Besonders für Reisende mit Pauschalreisen ist es wichtig, sich direkt an ihren Reiseveranstalter zu wenden. Dieser ist verantwortlich für die Organisation eines Ersatzflugs im Falle einer Annullierung. Laut Verbraucherzentrale sollten Passagiere außerdem alle Belege für zusätzliche Kosten aufbewahren, dazu zählen Ausgaben für Ersatzflüge, Verpflegung oder Übernachtungen. Dies ist besonders relevant, da Airlines dazu verpflichtet sind, die Passagiere auch bei unvorhergesehenen Umständen wie Streiks zum Endziel zu befördern.

Ein wichtiges Detail ist, dass laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Pilotenstreik nicht als außergewöhnlicher Umstand betrachtet wird. Das bedeutet, Airlines müssen nachweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um Passagiere umzubuchen. Bei Verspätungen, die durch solche Streiks entstehen, kann unter Umständen ein Reisemangel vorliegen, der eine Preisminderung rechtfertigt.

Zusammenfassend müssen Passagiere der Lufthansa und anderer Airlines in dieser kritischen Phase ihre Rechte kennen und entsprechende Schritte einleiten, um Entschädigungen oder Ersatzflüge zu erhalten. Die aktuelle Situation wirft zahlreiche Fragen auf, aber es ist entscheidend, gut informiert zu bleiben, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.