Aktuelle Entwicklungen im Bereich Kreuzfahrten halten Reisende in Atem. Kreuzfahrt-Absagen, Routenänderungen und Stornierungen sind immer wieder Themen, die für Unsicherheiten bei Urlaubern sorgen. Technische Probleme, Wetterbedingungen oder Änderungen im Einsatz der Schiffe sind häufige Gründe für diese Anpassungen. Folgende Ereignisse haben in den letzten Tagen für Aufsehen gesorgt.

Ein prominentes Beispiel betrifft die **Celebrity Infinity**, die aufgrund eines Stromausfalls in der Nacht zum 17. Februar ihre Reise absagen musste. Die betroffenen Passagiere wurden umgehend in Hotels untergebracht. Unklar bleibt, ob die nächste geplante Reise am 20. Februar stattfinden kann. Auch die **Mein Schiff 6** ist von Änderungen betroffen: Die Südostasien-Kreuzfahrt wird umgeplant, da nicht genügend Tenderboote in Phuket zur Verfügung stehen. In Phuket wird die **Mein Schiff 6** am 19. Februar anlegen, gefolgt von einem Halt in Penang am 20. Februar.

Auswirkungen technischer Wartungen

Immer wieder werden Kreuzfahrten auch durch Wartungsarbeiten an den Schiffen beeinträchtigt. So haben die **MSC Musica** und **MSC Orchestra** mehrere Reisen im Winter 2026/27 in Folge von geplanten Werftaufenthalten absagen müssen. Betroffene Gäste haben die Möglichkeit zur Umbuchung oder Stornierung. Ähnlich verhält es sich mit **Alaskan Dream Cruises**, die ihren Betrieb komplett eingestellt haben und alle zukünftigen Kreuzfahrten gestrichen wurden, um sich auf kleine, lokale Routen in Alaska zu konzentrieren.

Darüber hinaus gab es für die **AIDAprima** bei der Skandinavienreise Veränderungen: Am 6. Februar wurde der letzte Hafen in Kristiansand gestrichen, was den Passagieren eine zusätzliche Zeit in Oslo bescherte. Auch die **AIDAperla** musste ihre Route in der Karibik anpassen, nachdem ein medizinischer Notfall eine Rückkehr nach Curaçao nötig machte, was zu einer Verzögerung von drei Stunden führte.

Rechte der Reisenden

Reisende müssen sich bei solchen Änderungen nicht einfach abspeisen lassen. Bei unvorhergesehenen Routenänderungen oder Absagen sind die Reiseveranstalter in der Verantwortung und müssen für die Konsequenzen einstehen. Passagiere haben Anspruch auf Minderung des Reisepreises und gegebenenfalls Schadensersatz, abhängig von der Art der Beeinträchtigung. Es ist ratsam, keine Gutscheine oder Reiseguthaben zu akzeptieren, sondern die Ansprüche sorgfältig zu prüfen.

Kreuzfahrten gelten als Pauschalreisen. Daher haben Passagiere bei Mängeln, wie einer geänderten Route oder ausgefallenen Landausflügen, Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Die Höhe der Reisepreisminderung richtet sich nach der individuellen Beeinträchtigung. Beispielsweise bei einer Verspätung oder Annullierung können Passagiere auch zusätzliche Ansprüche aus den EU-Passagierrechten geltend machen.

Insgesamt zeigt sich, dass die Kreuzfahrtbranche durch technische Probleme und unerwartete Wartungsarbeiten stark betroffen ist. Reisende sollten sich stets über ihre Rechte informieren und darauf achten, im Falle von Änderungen proaktiv zu handeln. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden sich bei Abendblatt und Ihr Anwalt für Reiserecht.