Das Auswärtige Amt hat eine umfassende Reisewarnung für mehrere Länder im Nahen Osten ausgesprochen. Betroffene Länder sind unter anderem Israel, Bahrain, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. Für den Libanon wurde sogar eine Ausreiseaufforderung ausgesprochen. Die Reisewarnung für den Iran und die Palästinensergebiete besteht bereits seit Herbst 2022. Diese Warnungen werden ausgegeben, weil eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht, wie Tagesschau berichtet.
Die Dynamik in der Region hat sich durch militärische Eskalationen zwischen Israel, den USA und dem Iran weiter zugespitzt. Dies stellt Reisende, darunter Urlauber und Geschäftsreisende, vor große Herausforderungen. Angesichts der aktuellen Situation hat die Bundesregierung ihre Reise- und Sicherheitshinweise verschärft. Reisende werden dringend dazu aufgefordert, den Anweisungen der lokalen Behörden zu folgen und sich regelmäßig über ihre Fluggesellschaften zu informieren, wie Focus feststellt.
Flugausfälle und Umbuchungsoptionen
Die militärische Unruhe hat massive Auswirkungen auf den Luftverkehr. Lufthansa hat alle Flüge bis zum 7. März nach Tel Aviv, Teheran, Beirut, Amman und Erbil annulliert. Währenddessen werden die Lufträume dieser Länder bis zum 7. März nicht genutzt. Passagiere, deren Flüge gestrichen wurden, haben die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen oder ihr Geld zurückzubekommen. Zusätzlich hat Air France sämtliche Flüge nach Tel Aviv und Beirut für Samstag annuliert, und Swiss stoppt bis zum 7. März alle Verbindungen nach Tel Aviv. Turkish Airlines setzt ihre Flüge in die Hauptstädte der Region ebenfalls vorerst aus.
Auch andere Airlines wie British Airways, ITA Airways, Norwegian, Finnair, Air Algerie, Air India und Pakistan International sehen sich gezwungen, Verbindungen zu streichen. Zudem haben mehrere Länder wie der Iran, Irak, Israel und die Vereinigten Arabischen Emirate ihren Luftraum ganz oder teilweise geschlossen. Dies führt dazu, dass die Passagiere aufgefordert werden, nicht zum Flughafen zu reisen, da die Flüge am Dubai International Airport und Al Maktoum Airport vorläufig ausgesetzt wurden.
Reiserücktrittsrechte und Versicherungen
Die Reisewarnungen können als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und ermöglichen eine kostenfreie Stornierung. Bei Pauschalreisen können Reisende vor Reisebeginn kostenlos zurücktreten, wenn das Reiseziel erheblich betroffen ist. Veranstalter sind verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Bei Flugannullierungen haben Passagiere Anspruch auf Erstattung oder kostenlose Umbuchung, jedoch keine Ausgleichszahlung in solchen außergewöhnlichen Umständen. Individualreisende müssen hingegen häufig die Stornobedingungen ihres Hotels beachten, da die Buchung dort unabhängig bleibt.
Ein weiteres Problem stellt die Krankenversicherung dar. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt außerhalb der EU oft nur eingeschränkt. Daher wird empfohlen, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Unternehmen, die Mitarbeiter in die Region entsendet haben, müssen die Fürsorgepflicht erfüllen und entsprechende Abdeckungen für mögliche Krisen und Evakuierungsleistungen in Betracht ziehen.
Betroffene Reisende sollten ihren Flugstatus regelmäßig überprüfen, nicht vorschnell stornieren und ihre Versicherungsbedingungen auf Kriegsklauseln prüfen. Die Lage im Nahen Osten entwickelt sich dynamisch, und weitere Luftraumsperrungen könnten internationalen Luftverkehr weiterhin stark beeinträchtigen.