Am 8. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass der Hornisgrinde-Wolf, der im Nationalpark Schwarzwald lebt, erschossen werden darf. Diese Entscheidung tritt jedoch inmitten von Spannungen und Kontroversen auf, da zwei Beschwerden beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingegangen sind. Das Umweltministerium wurde aufgefordert, den Abschuss bis zum 16. Februar zu stoppen, während eine Naturschutzinitiative plant, den Fall durch weitere Instanzen zu verfolgen. Die Situation rund um den Hornisgrinde-Wolf hat zu einer intensiven Debatte über den Schutz von Wölfen in Deutschland geführt.
Der Hornisgrinde-Wolf, auch als GW2672m bekannt, lebt seit Anfang 2024 im Nationalpark und wurde über 180 Mal gesichtet. Trotz seiner häufigen Sichtungen stellten Behörden fest, dass keine akute Bedrohung von ihm ausgeht. Der letzte dokumentierte Vorfall, bei dem der Wolf in Erscheinung trat, liegt bereits mehr als ein Jahr zurück. Mitte Januar 2026 erteilte das Umweltministerium Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss, die bis zum 10. März gültig ist. Die Begründung lautete, der Wolf sei als „verhaltensauffällig“ eingestuft worden und stelle eine Gefahr dar.
Proteste und öffentliche Mobilisierung
Die Vorsitzende eines Wolfsschutzvereins, Brigitte Sommer, bezeichnete die Sichtung des Wölfs auf etwa 150 Meter Entfernung als „Lottogewinn“. Allerdings warnte Thomas Bauer, der Wildtierbeauftragte des Landkreises Rastatt, vor den Gefahren solcher Begegnungen und kritisierte das Verhalten der Menschen, die gezielt nach dem Wolf suchen. Diese unterschiedlichen Perspektiven zu Wölfen und den Umgang mit ihnen bringen Vordergrund und Hintergrund der gesamten Debatte in eine angespannte Position.
Politische Dimension und zukünftige Entwicklungen
Der geplante Abschuss hat auch eine politische Dimension, da die Grünen im Landtagswahlkampf 2026 vor Herausforderungen stehen. Cem Özdemir, der Spitzenkandidat, hat sich positiv zum Abschuss des Hornisgrinde-Wolfs geäußert, was zu Kritik an der Doppelmoral seiner Partei geführt hat, die sich gleichzeitig für den Umweltschutz einsetzt, während sie dem Abschuss von Wölfen zustimmt. Diese Widersprüche sind vor dem Hintergrund einer intensiven gesellschaftlichen Diskussion über den Umgang mit Wölfen zu sehen.
Am 30. Januar 2026 gab das Verwaltungsgericht in einem Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. statt und stoppte den geplanten Abschuss vorläufig. Der Beschluss (Aktenzeichen 6 K 868/26) verhindert die Tötung des Wölfs bis zur Entscheidung im Eilverfahren. In den nächsten eineinhalb Wochen wird es in dieser Angelegenheit vorerst keine weiteren Entwicklungen geben, während die Beschwerden geprüft werden.
Die aktuelle Situation rund um den Hornisgrinde-Wolf zeigt, wie komplex der Konflikt um das Thema Wolfsschutz in Deutschland ist. Wachsende öffentliche Unterstützung für den Wolf, alongside politische Erwägungen und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, spielen eine entscheidende Rolle in der Debatte um den Schutz dieser faszinierenden Tiere.
Für weitergehende Informationen können Sie die Artikel auf SWR und Wolfsschutz Deutschland nachlesen.