Die Stadt Stuttgart steht vor einer wichtigen Neuerung im Bereich der Tourismusabgaben. Ab dem 1. Januar 2025 wird eine Übernachtungssteuer eingeführt, die sowohl für private als auch für geschäftliche Reisende gelten soll. Diese Entscheidung folgt auf umfassende rechtliche Klärungen und der Stabilisierung der Übernachtungszahlen nach der pandemiebedingten Krise. Der Gemeinderat hatte bereits 2019 die Vorbereitung der Abgabe beschlossen, deren Umsetzung sich aufgrund von rechtlichen und pandemiebedingten Entwicklungen verzögerte. Bürgermeister von Stuttgart zeigt sich optimistisch und sieht eine klare Perspektive für die Stadt, Wirtschaft und Tourismus durch dieses neue Einnahmemodell.Stuttgart.de berichtet, dass die Steuer sowohl für klassische Hotels als auch für private Zimmervermietungen über Online-Plattformen erhoben wird.
Die Einführung der Übernachtungssteuer orientiert sich am Modell der Stadt Freiburg, die bereits erfolgreich eine ähnliche Regelung implementiert hat. Dort wird ein Satz von 5 % des Übernachtungspreises für private Übernachtungen erhoben, was Freiburg 1,4 Millionen Euro an Steuereinnahmen für den Stadthaushalt einbrachte. Erfolgreiche Beispiele zeigen, dass die Befürchtungen der Hotelbetreiber über einen Rückgang der Übernachtungszahlen unbegründet bleiben.Linkesoes.plus hebt hervor, dass Geschäftsreisende von der Bettensteuer ausgenommen sind und dies bei der Ausgestaltung der neuen Abgabe berücksichtigt werden kann.
Finanzielle Aspekte der Übernachtungssteuer
Die Stadt Stuttgart plant, für die Einführung der Übernachtungssteuer Sachkosten in Höhe von 120.000 Euro in den Haushalt einzuplanen. Die Personalkosten zur Abwicklung der Steuer werden auf 255.000 Euro pro Jahr ab 2024 geschätzt. Zusätzlich werden drei Stellen in der Stadtkämmerei geschaffen, um das neue Abgabensystem effizient zu implementieren und zu verwalten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Diskussion um eine Übernachtungssteuer wird seit Jahren geführt und war von Gerichtsverfahren begleitet. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg legte 2015 fest, dass die Bettensteuer rechtmäßig ist und keinen Eingriff in die Steuerhoheit des Bundes darstellt. In einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde bestätigt, dass die Regelungen zur Übernachtungssteuer mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese rechtlichen Bestätigungen stärken die Basis für Stuttgarts bevorstehende Einführung und zeigen die Verstetigung der Einnahmequellen durch kommunale Steuern auf.Bundesverfassungsgericht beinhaltet, dass die Übernachtungssteuer eine örtliche Aufwandsteuer ist und damit nicht den national geregelten Steuern gleichzusetzen ist.
Im Rahmen einer Evaluation bis Ende 2028 wird die Umsetzung und die Ausgestaltung der Steuer überprüft werden. Dabei sollen auch alternative Berechnungsmodelle und Anpassungen des Steuersatzes in Betracht gezogen werden, um ein ausgewogenes und rechtssicheres System zu gewährleisten.