
Das Auswärtige Amt hat heute aktualisierte Reisewarnungen und Hinweise für beliebte Urlaubsländer herausgegeben. In einer zunehmend unsicheren globalen Lage betont die Behörde die Notwendigkeit für Reisende, sich vorab über die Sicherheitslage in den Zielregionen zu informieren. Insbesondere die Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen bleibt weltweit präsent, wie auch die Bedrohungen durch Organisationen wie „Al Qaida“ und den „Islamischen Staat“ (IS) deutlich machen. Auch nach den jüngsten Terroranschlägen gegen Israel am 7. Oktober 2023 bleibt das Mobilisierungspotenzial erhöht, was die Notwendigkeit verstärkt, sich regelmäßig über die Sicherheitslage zu informieren.
Aktuell sind mehrere beliebte Urlaubsländer von Teilreisewarnungen betroffen, die spezifische Gebiete innerhalb der Länder betreffen. Die wichtigsten Reiseziele, auf die Reisende achten sollten, umfassen:
- Ägypten: Teilreisewarnung seit März 2025 aufgrund von Angriffen der Huthi-Miliz im Roten Meer. Betroffene Gebiete sind der Norden der Sinai-Halbinsel sowie entlegene Gebiete der Sahara.
- Türkei: Sicherheitshinweise richten sich besonders an die Grenzgebiete zu Irak und Syrien, darunter die Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Sırnak und Hakkâri.
- Libanon, Syrien, Libyen und Israel: Auch in diesen Ländern bestehen Teilreisewarnungen, wenngleich sie keine typischen Urlaubsdestinationen darstellen.
- Griechenland: Reisewarnung aufgrund von Erdbebenereignissen auf den Inseln Santorin, Kreta und Euböa.
- Indien: Teilreisewarnung für die Regionen Jammu, Kaschmir, Punjab sowie Gebiete an der Grenze zu Pakistan und Manipur.
- Japan: Teilreisewarnung betrifft die evakuierten Gebiete nach dem Reaktorunglück in Fukushima.
- Philippinen: Eine Teilreisewarnung gilt aufgrund politisch motivierter, bewaffneter Auseinandersetzungen.
Risiken und Maßnahmen für Reisende
Reisewarnungen sind ein dringender Appell, Reisen in bestimmte Länder oder Regionen zu unterlassen, wenn konkrete Gefahren für Leib und Leben bestehen. Die Reisewarnungen können als „außergewöhnliche Umstände“ interpretiert werden, die kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen ermöglichen. Betroffene Reisende sollten sich daher direkt an ihre Reiseveranstalter wenden.
Individualreisende sehen sich oft komplexeren Herausforderungen gegenüber. Fluggesellschaften erstatten Flugtickets in der Regel nur bei einer Annulierung des Flugs, während selbst gebuchte Unterkünfte meist zu bezahlen sind. Reiserücktrittsversicherungen decken häufig nur unerwartete Krankheiten oder persönliche Notfälle ab.
Verhaltenshinweise für Reisende
Das Auswärtige Amt hebt hervor, dass der Grad der terroristischen Bedrohung je nach Land variiert und dass die Risiken, Opfer eines Anschlags zu werden, im Vergleich zu anderen Reisegefahren wie Unfällen oder Krankheiten relativ gering sind. Dennoch ist es für Reisende wichtig, sich der Gefahr bewusst zu sein und sicherheitsbewusst zu handeln.
Eine proaktive Informationsbeschaffung über die aktuellen Gegebenheiten im Reiseland, unter anderem durch lokale und internationale Medien, wird dringend empfohlen. Reisende sollten zudem verdächtige Vorgänge wie unbeaufsichtigte Gepäckstücke oder seltsames Verhalten sofort den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Moz.de und das Auswärtige Amt bieten umfassende Informationen zu den aktuellen Reisewarnungen und Sicherheitslagen.