Deutschland

Aby Reisen pleite: Urlauber müssen jetzt wichtige Schritte beachten!

Die Reisewelt sieht sich erneut mit Insolvenzen renommierter Anbieter konfrontiert. In den letzten zwölf Monaten haben gleich drei deutsche Reiseveranstalter, darunter FTI, We-Flytour und Aby Reisen, Insolvenz angemeldet. Diese Situation betrifft zahlreiche Reisende und verursacht Unsicherheiten in der Urlaubsplanung. Reisereporter berichtet, dass FTI im Sommer 2024 seine Insolvenz bekanntgab, gefolgt von We-Flytour und dem speziell auf Abireisen und Abschlussfahrten fokussierten Unternehmen Aby Reisen.

Die Insolvenz von Aby Reisen wurde offiziell am 16. Mai 2025 verkündet und betrifft alle noch nicht begonnenen Reisen, die daher abgesagt sind. Betroffene Reisende, die bereits Zahlungen geleistet haben, sind durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) abgesichert und werden zeitnah über den weiteren Verlauf informiert. Dieser Fonds wird sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die notwendigen Informationen von Aby Reisen vorliegen.

Herausforderungen für Reisende

Das Insolvenzverfahren von Aby Reisen folgt auf eine schwierige Phase, in der das Unternehmen bereits im Sommer 2024 einen Insolvenzantrag stellte, und ein vorläufiges Insolvenzverfahren im Dezember angeordnet wurde. Leider blieb die Sanierung erfolglos, sodass die offizielle Schließung nun vollzogen wurde. Für viele Kunden bleibt die Frage, wie sie ihre Gelder zurückbekommen können, weiterhin ungeklärt.

Wie Focus erläutert, haben Reisende der jetzt insolventen Anbieter, insbesondere in Bezug auf FTI, mit Rückerstattungsproblemen zu kämpfen. Der DRSF hat verschiedene Kontaktmöglichkeiten eingerichtet, um betroffenen Pauschalreisenden zu helfen, darunter E-Mail, PIN-Briefe, Online-Registrierungen und die Kontaktaufnahme über den Insolvenzverwalter. Diese Optionen sollten unbedingt genutzt werden, um Rückzahlungen zu beantragen.

Informationen für Betroffene

Die Hotline des DRSF ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter +49 30258987253 erreichbar. Reisende, die bei Pauschalreisen buchen, sollten stets darauf achten, einen Reisesicherungsschein zu erhalten und diesen gut aufzubewahren, um Ansprüche im Falle einer Insolvenz geltend machen zu können.

Trotz der Herausforderungen, die diese Insolvenzen mit sich bringen, hat der DRSF bereits im August 2024 mit den ersten Rückzahlungen an betroffene Kunden begonnen. Dennoch berichtete der Insolvenzverwalter Axel Bierbach in der ersten Gläubigerversammlung im November über die geringen Rückzahlungschancen, was die Sorgen der Reisenden nur verstärkt.

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