Deutschland

Bundestag beschließt Fristverlängerung für Ganztagsbetreuung bis 2029!

Am 10. Juni 2025 steht der Bundestag vor wichtigen Abstimmungen, die einen direkten Einfluss auf den Bildungsbereich haben. Diese Entscheidungen werden während einer Liveübertragung am 25. Juni 2025 um 13 Uhr bekannt gegeben, wobei der parlamentarische Tag ohne vorherige Aussprache eröffnet wird. Die ersten drei Vorlagen, die zur Abstimmung stehen, sind bereits im Bundestag festgelegt.

Erste Vorlage ist ein Gesetzentwurf zur Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Damit wird auf die Bedürfnisse von Ländern und Kommunen reagiert, die um mehr Planungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen gebeten haben. Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Bildung, Familie, Frauen, Senioren und Jugend zur federführenden Beratung überwiesen.

Verlängerung des Ganztagsprogramms

Die Bundesregierung hat das Investitionsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung um zwei Jahre bis Ende 2029 verlängert. Bundesfamilienministerin Karin Prien hebt die bereits geleisteten Anstrengungen der Länder und Kommunen im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote hervor. Um den Ausbau verlässlich umzusetzen, stehen von Bundesseiten Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bis 2029 zur Verfügung.

Ein zentrales Ziel des Programms ist die Schaffung eines schrittweisen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung, der ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft treten soll. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll schließlich jedes Grundschulkind der Klassen 1 bis 4 Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Die Fristverlängerung wird als Zeichen des politischen Willens gewertet, diesen Ausbau langfristig zu unterstützen und umzusetzen.

Weitere Abstimmungen im Bundestag

Zusätzlich zur Vorlage für die Ganztagsbetreuung stehen noch zwei weitere Gesetzentwürfe auf der Tagesordnung. Der zweite Gesetzentwurf bezieht sich auf die Änderung des Vertrags von 1956 über die Schiffbarmachung der Mosel, mit Bezug auf das Vierte Protokoll vom 18. September 2023. Dieser wird an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.

Der dritte Gesetzentwurf betrifft ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das darauf abzielt, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Auch dieser Entwurf wird an den Finanzausschuss übergeben. Diese Themen verdeutlichen die breiten Anstrengungen der Bundesregierung, sowohl im Bildungsbereich als auch in der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert zu handeln.

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