
In einem erschreckenden Vorfall in Pilsen, Tschechien, wurde eine 88-jährige Frau fälschlicherweise für tot erklärt. Ihr Partner rief den Notruf, da er sie nicht wecken konnte und davon ausging, dass sie gestorben sei. Dies führte dazu, dass eine Medizinerin, die als amtliche Leichenbeschauerin fungierte, eine Todesurkunde ausstellte. Der Vorfall ereignete sich am Freitag, etwa 90 Kilometer westlich von Prag.
Die dramatische Wende kam, als die Frau, die für tot gehalten wurde, ihre Augen öffnete, als Mitarbeiter eines Bestattungsinstituts sie in den Sarg legten. Dies führte dazu, dass die Mitarbeiter sofort den Rettungsdienst alarmierten, der die Frau ins Krankenhaus brachte. Der Gesundheitszustand der Seniorin wird als stabil beschrieben; ihr geht es dem Alter und ihren Vorerkrankungen entsprechend gut.
Ermittlungen gegen die Ärztin
Die Polizei hat inzwischen Ermittlungen gegen die Ärztin eingeleitet, da der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung besteht. Diese Art der Straftat ist in Deutschland durch § 323c StGB geregelt und bezieht sich auf Situationen, in denen jemand in einer Notsituation nicht handelt, obwohl dies erforderlich und zumutbar wäre. Ziel des Gesetzgebers ist es, zwischenmenschliche Solidarität zu fördern und ein System zu schaffen, das das Handeln in kritischen Momenten anregt.
Im Falle der 88-jährigen Frau stellt sich die Frage, ob die Medizinerin den richtigen Umgang mit der Situation hatte oder ob es versäumt wurde, eine medizinische Untersuchung durchzuführen, bevor eine Todesbescheinigung ausgestellt wurde. Sollte sich herausstellen, dass es an der Ärztin lag, könnte dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben.
Reaktionen des Bestattungsunternehmens
Das Bestattungsunternehmen, das für die Einholung des „Koroners“ verantwortlich ist, drückte Bedauern über den Vorfall aus. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2011 ist der „Koroner“ in Tschechien für die Feststellung von Identität und Todesursache zuständig. Das Unternehmen plant, personelle Konsequenzen zu ziehen, um sicherzustellen, dass solche Fehler nicht wieder vorkommen.
Diese tragische Verwechslung ruft auch Erinnerungen an andere Fälle hervor, in denen unterlassene Hilfeleistung zu ernsthaften Konsequenzen führte. Ein prominentes Beispiel ist der Fall von Daniel Küblböck, der im Spätsommer 2018 starb, nachdem er vermutlich vom Deck eines Kreuzfahrtschiffes sprang. Sein Vater erhebt Vorwürfe gegen die Behörden wegen unterlassener Hilfeleistung, was die Diskussion um die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Verantwortung in solchen Situationen erneut anstoßen könnte.
Die Voraussetzungen für eine strafbare unterlassene Hilfeleistung, wie sie im deutschen Recht verankert sind, zeigen, dass in derartigen Notsituationen sowohl rechtliche als auch ethische Überlegungen eine Rolle spielen. Es ist entscheidend, dass in akuten Lagen rasch und angemessen reagiert wird, um solche beunruhigenden Vorfälle zu verhindern.