
Am 7. Juni 2025 hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor Familienunternehmern in Berlin ein umfassendes Konzept zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags innerhalb von vier Jahren vorgestellt. Diese Maßnahme, so Merz, soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Einkommensteuer zahlen, erheblich entlasten. Die pläne kommen zu einem Zeitpunkt, an dem im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgelegt ist, dass der Solidaritätszuschlag während der Regierungszeit bestehen bleibt.
Merz erklärte weiter, dass seit 2021 nur noch Besserverdienende, Unternehmen und Kapitalanleger zur Kasse gebeten werden. Rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen sind von der Zahlung befreit. In diesem Kontext ist die Forderung des Kanzlers nach einer baldigen Abschaffung besonders kontrovers, zumal das Bundesverfassungsgericht im März eine Beschwerde gegen den Solidaritätszuschlag abwies und dessen Verfassungsgemäßheit bestätigte.
Auftragslage für Unternehmen
Im Rahmen seiner Aussagen betonte Merz, dass die geplante Abschaffung eine nachhaltige Entlastung für die Wirtschaft bringen würde. Zusätzlich plant er eine rasche Senkung der Strompreise, die er in Gesprächen mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zur Umsetzung im Haushalt 2025 erörtern möchte. Dies ist Teil eines größeren Plans, bürokratische Lasten für Unternehmen abzubauen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Merz kritisierte zudem die übermäßige nationale Umsetzung von EU-Richtlinien in Deutschland, nannte das Lieferkettengesetz als Beispiel und rief dazu auf, bürokratische Verfahren zu vereinfachen, um Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten.
Historischer Hintergrund des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag wurde ursprünglich 1991 als temporäre Abgabe zur Abfederung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung eingeführt und 1995 unbefristet. Er betrug zunächst 7,5 Prozent und wurde 1998 auf 5,5 Prozent gesenkt. Obwohl der Zuschlag mittlerweile nur noch von einem kleinen Teil der Bevölkerung gezahlt wird, besteht weiterhin ein finanzieller Mehrbedarf des Bundes, was eine regelmäßige Überprüfung des Zuschlags notwendig macht, so die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die Diskussion über die Finanzierung und die soziale Staffelung des Solidaritätszuschlags bleibt somit aktuell, während Merz konkrete Schritte zur Entlastung von Unternehmen und Bürgern einfordert. Der Kanzler steht vor der Herausforderung, die Pläne zur Abschaffung des Zuschlags politisch durchzusetzen, trotz der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen mit der SPD.