
Die Insolvenz des drittgrößten Reiseveranstalters in Europa, der FTI Group, hat für zahlreiche Urlauber erhebliche finanzielle und emotionale Belastungen mit sich gebracht. Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde gegründet, um Reisenden bei Insolvenzen Schutz zu bieten. Laut derwesten.de wurde ein Jahr nach der Insolvenz eine Zwischenbilanz gezogen: Rund 212.000 betroffene Verbraucher wurden zur Antragstellung eingeladen, und über 172.000 Anträge wurden bearbeitet.
Insgesamt wurden bisher etwa 245 Millionen Euro an Erstattungen ausgezahlt. Bis zum Herbst 2024 hatten 80 Prozent der Erstattungsbeträge ihre Zielgruppe erreicht. Die erste Rückzahlung fand lediglich eine Woche nach der Antragstellung am 8. August 2024 statt. Trotz dieser Erfolge bleiben jedoch circa 6.000 Fälle offen, die intensivere Prüfungen erfordern und vor allem Modularbuchungen sowie Buchungen mit Agenturinkasso betreffen.
Offene Anträge und Herausforderungen
Ein großer Teil der offenen Anträge wartet auf Rückmeldungen von den Reisenden. Ali Arnaout, Geschäftsführer des DRSF, bezeichnete die FTI-Insolvenz als Bewährungsprobe für das Reisesicherungssystem in Deutschland. Er betonte, dass aus dieser Situation zahlreiche wertvolle Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des Systems gewonnen wurden. Laut verbraucherzentrale-niedersachsen.de plant der DRSF, in den kommenden Wochen alle offenen Fälle abzuschließen.
Für Verbraucher gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Kurzberatungen zu Themen rund um Reisemängel an. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es notwendig sein, einen Termin für eine Vor-Ort- oder Video-Beratung zu vereinbaren, während der auch Unterlagen geprüft werden können. Schriftliche außergerichtliche Rechtsvertretung wird ebenfalls angeboten, allerdings fallen dafür Kosten in Höhe von 40 Euro an.
Was Reisende wissen sollten
Die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale sind auf außergerichtliche Angelegenheiten des Verbraucherrechts beschränkt. Es erfolgt keine Beratung bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder in Bereichen wie Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Straf- und Verkehrsrecht. Auch Fälle aus dem gewerblichen oder beruflichen Bereich bleiben unberücksichtigt. Datenschutzhinweise sind für alle Interessierten verfügbar.
Insgesamt steht der DRSF vor der Herausforderung, die letzten offenen Fälle zügig zu bearbeiten, um den betroffenen Urlaubern baldige Erstattungen zu ermöglichen und das Vertrauen in das Reisesicherungssystem wiederherzustellen.