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Krank im Urlaub: Diese Regeln müssen Sie jetzt kennen!

Die Urlaubszeit ist für viele Arbeitnehmer eine willkommene Gelegenheit zur Erholung. Doch was geschieht, wenn man im Urlaub krank wird? Eine aktuelle Analyse von Radiowmw klärt zentrale Fragen zu diesem Szenario und gibt rechtliche Hinweise, die für jeden Urlauber wichtig sein können.

Im Fall einer Erkrankung im Urlaub ist es möglich, dass die Urlaubstage zurückgegeben werden, sofern eine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Dies bedeutet, dass die Tage, an denen man krank war, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden (§9 BUrlG), unterstreicht Fachanwalt. Die Rückgabe der Urlaubstage setzt jedoch voraus, dass alle notwendigen Informationen rechtzeitig an den Arbeitgeber übermittelt werden müssen.

Krankheit im Ausland

Besonders wichtig ist es, im Falle einer Erkrankung im Ausland den Arbeitgeber umgehend zu informieren. Dabei sollten sowohl der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Krankheit als auch der Aufenthaltsort und die Telefonnummer angegeben werden. Diese Informationen müssen auch der gesetzlichen Krankenkasse mitgeteilt werden (§5 Abs. 2 EntgFG).

Das ärztliche Attest muss die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag bestätigen. Bei einer Krankmeldung, die verspätet erfolgt, gilt diese erst ab dem Zeitpunkt des Arztbesuchs. Zudem müssen in der Regel auch ausländische Atteste den heimischen Vorschriften entsprechen, wobei Atteste aus Nicht-EU-Ländern nicht akzeptiert werden müssen.

Urlaubsanspruch in der Krankheit

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Regelung zur Rückkehr ins Inland. Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber und ihre Krankenkasse umgehend über die Rückkehr informieren. Eigenmächtige Verlängerungen des Urlaubs aufgrund von Krankheit sind nicht erlaubt; hierfür muss ein neuer Antrag gestellt und genehmigt werden.

Ein weiterer Aspekt ist, dass bei Erkrankungen, die beispielsweise durch Drittverschulden wie einen Verkehrsunfall verursacht wurden, die Daten des Schädigers angegeben werden müssen. Arbeitgeber können Entgeltfortzahlungen aussetzen, wenn die Nachweispflichten nicht erfüllt sind (§7 EntgFG).

Widerruf und Verschiebung von Urlaub

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Beschäftigten während ihres Urlaubs nicht für ihre Erreichbarkeit verantwortlich sind, es sei denn, dies wurde im Arbeitsvertrag anders geregelt. Arbeitgeber können genehmigte Urlaubstage nicht einseitig widerrufen – jegliche Änderungen müssen in einer Einigung mit dem Arbeitnehmer besprochen werden.

Angesichts dieser Informationen ist es ratsam, sich im Vorfeld über die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf Urlaub und Krankheit zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Urlaub ist eine Zeit der Erholung und sollte idealerweise nicht von gesundheitlichen Problemen überschattet werden.

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