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Kreuzfahrteskalation: Mann bekommt 8.900 Euro nach Bordverweis!

Ein bemerkenswertes Urteil des Landgerichts Düsseldorf sorgt für Aufsehen in der Welt der Kreuzfahrten. In einem Fall, der einem Streit zwischen einem Reisenden und einer Reederei entstammt, entschied das Gericht, dass Passagiere nicht ohne Vorwarnung von einem Kreuzfahrtschiff verwiesen werden dürfen. Der Fall betrifft einen Mann, dem vorgeworfen wurde, in ein Glas uriniert zu haben. Andere Gäste berichteten, dass der Mann das Glas auf den Tisch stellte, was von der Crew bestätigt wurde. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vehement.

Drei Tage nach dem Vorfall, der für viele Aufsehen erregte, wurde dem Mann und zwei Mitreisenden der Zutritt zum Schiff verwehrt. Selbst der Kapitän sprach einen Bordverweis aus und forderte die Männer auf, ihre Rückflüge eigenständig zu buchen. Dies führte zu einer Klage des Mannes gegen die Reederei wegen fristloser Kündigung des Reisevertrags.

Urteilsverkündung und finanzielle Entschädigung

Das Gericht stellte fest, dass der Vorfall keine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Der Richter betonte, dass das Verhalten des Mannes als störend, jedoch nicht gewalttätig oder ausfallend angesehen wurde. Der Bordverweis wurde erst drei Tage nach dem Vorfall ausgesprochen, obwohl das Schiff in dieser Zeit einen anderen Hafen angelaufen war. Die beiden anderen Männer, die lediglich anwesend waren, sollten ebenfalls abreisen.

Im Ergebnis wurde dem Kläger eine Erstattung des Reisepreises in Höhe von über 4.300 Euro zugesprochen. Darüber hinaus erhält er 1.600 Euro für Rückflüge und Taxikosten sowie 3.100 Euro als Entschädigung für vertane Urlaubszeit. Dieses Urteil sorgt nicht nur für Erleichterung für den betroffenen Reisenden, sondern könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen im Bereich Reiserecht haben.

Rechtslage für Kreuzfahrtpassagiere

Der Fall hebt zudem wichtige Aspekte der Rechte von Kreuzfahrtpassagieren hervor. Laut Informationen von ADAC haben Passagiere Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises bei Mängeln während einer Kreuzfahrt. Zu den möglichen Mängeln zählen etwa eine geänderte Route, ausgefallene Landausflüge oder Unsauberkeiten in der Kabine. Kreuzfahrten gelten rechtlich als Pauschalreisen, die den Passagieren das Recht auf anteilige Rückerstattung einräumen.

Bei Mängeln wird empfohlen, zunächst Abhilfe zu verlangen. Die Höhe der Minderung hängt von der individuellen Beeinträchtigung ab, wobei es festgelegte Sätze für häufige Mängel gibt, die zwischen 0 % und 100 % des Tagesreisepreises liegen. Auch bei Verspätungen oder Annullierungen können Passagiere Ansprüche geltend machen, bedingt durch die Bedingungen der EU-Passagierrechte.

Diese Entwicklung im Landgericht Düsseldorf könnte ein wichtiger Präzedenzfall für die Rechte von Reisenden werden. Während Kreuzfahrten oft als luxuriöse Erholungsreisen wahrgenommen werden, zeigt dieser Fall, dass Passagierrechte und eine faire Behandlung im Zentrum der Diskussion bleiben müssen.

Die vollständigen Details zu diesem Fall sind auf sueddeutsche.de nachzulesen, während weiterführende Informationen zu Passagierrechten auf adac.de bereitgestellt werden.

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