Niedersachsen

Aby Reisen insolvent: DRSF sichert Entschädigungen für Reisende!

Am 15. April 2025 geriet der Reiseveranstalter Aby Reisen in die Insolvenz, was zahlreiche Reisende vor Probleme stellte. Aviation Direct berichtet, dass der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) in dieser kritischen Situation eintritt und seine Einstandspflicht bestätigt hat. Reisende, die Pauschalreisen bei Aby Reisen gebucht hatten, können mit einer Entschädigung rechnen, da bereits geleistete Zahlungen für die betroffenen Reisen erstattet werden.

Der DRSF hat angekündigt, sich aktiv mit den betroffenen Kunden in Verbindung zu setzen. Dies geschieht, sobald die Aby GmbH Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt hat. Reisende können damit rechnen, dass Erstattungen innerhalb weniger Wochen beginnen werden.

Informationen zu abgesagten Reisen

Am 16. Mai 2025 wurden alle noch nicht angetretenen Reisen von Aby Reisen abgesagt. Die betroffenen Reisenden wurden zeitnah informiert, sodass sie schnell Klarheit über ihre Situation erhielten. Zum Zeitpunkt der Insolvenz befanden sich keine Kunden im Urlaub, was eine Rückholaktion überflüssig machte.

Um den betroffenen Reisenden bei Fragen oder Unsicherheiten zu helfen, hat der DRSF eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar ist. Die Telefonnummer lautet 0 30 / 2 58 98 72 53.

Weitere Beratungsangebote

In Ergänzung zu den Informationen des DRSF bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlose Kurzberatungen zu bestimmten Themen an. Bei komplexeren Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, einen Termin für eine kostenlose Vor-Ort- oder Video-Beratung zu vereinbaren. Während eines solchen Termins können die unterlagen geprüft werden, und es wird auch eine schriftliche außergerichtliche Rechtsvertretung angeboten, die pauschal 40 Euro kostet.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beratung ausschließlich auf außergerichtliche Angelegenheiten des Verbraucherrechts beschränkt ist. Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, sowie Angelegenheiten des Mietrechts, Familien- und Erbrechts, Steuerrechts, Arbeits- und Sozialrechts, Straf- und Verkehrsrechts sowie Verwaltungsrechts fallen nicht unter die Dienstleistungen. Fälle aus dem gewerblichen oder beruflichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen, wobei Datenschutzhinweise verfügbar sind.

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