
In der modernen Reisewelt sind Reisepässe für die meisten Menschen unverzichtbar. Doch es gibt drei außergewöhnliche Ausnahmen: König Charles III. von Großbritannien, der japanische Kaiser Naruhito und die Kaiserin Masako dürfen ohne Reisepass reisen. Diese Regelungen erfordern bei genauerer Betrachtung einen tiefen Einblick in die historischen und kulturellen Hintergründe der Monarchien.
Gerade im Vorfeld einer Reise kann es für viele Urlauber zu einem Schreckmoment kommen, wenn der Reisepass plötzlich nicht auffindbar ist. Doch während die meisten Menschen auf diesen Reiseführer angewiesen sind, genießt das britische Königshaus eine besondere Privilegierung. König Charles III. benötigt keinen eigenen Reisepass, da britische Pässe in seinem Namen ausgestellt werden. Das britische Außenministerium hat zudem gefordert, dass der Monarch bei seinen Reisen stets die erforderliche Unterstützung und freie Durchfahrt erhält. Diese Regelung gilt auch für seine Mutter, die verstorbene Queen Elizabeth II., die ebenfalls ohne Reisepass reisen konnte.
Die japanische Regelung
In Japan sieht die Gesetzgebung ähnlich aus. Der japanische Kaiser Naruhito und die Kaiserin Masako dürfen ebenfalls ohne Reisepass reisen. Dies wurde das erste Mal 1971 vom japanischen Außenministerium beschlossen, als man es als unangemessen empfand, dem Kaiser und der Kaiserin ein Ausweisdokument auszustellen. Laut der japanischen Verfassung hat der Kaiser keinen politischen Einfluss und agiert nicht als Staatsoberhaupt. Anstelle eines Reisepasses müssen sie lediglich ein Dokument des Außenministeriums bei Reisen ins Ausland vorlegen. Diese Regelung gilt bis heute und wird auch für aktuelle Staatsbesuche beachtet.
Für die Organisation und Koordination der Reisen des Kaiserpaares ist das japanische Außenministerium verantwortlich, welches im Voraus über deren Besuche in anderen Ländern informiert. Während das Kaiserpaar ohne Reisepass reisen darf, benötigen andere Mitglieder der kaiserlichen Familie, einschließlich des Kronprinzen, einen Diplomatenpass für Auslandsreisen. Dies stellt sicher, dass trotz der besonderen Regelungen für den Kaiser und die Kaiserin auch die diplomatischen Protokolle eingehalten werden.
Ein globaler Überblick
In Deutschland dagegen ist der Reisepass für jeden Bürger obligatorisch, unabhängig vom Alter. Dies gilt auch für Babys. Wer seinen Reisepass vergessen hat oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist, kann alternativ einen Reiseausweis als Passersatz bei der Bundespolizei beantragen. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass weltweit nur eine Handvoll Menschen, wie die oben genannten Monarchen, ohne Reisepass reisen können. Dies verdeutlicht die einzigartigen kulturellen Gegebenheiten und Regelungen, die in den unterschiedlichen Ländern existieren.
Die Thematik des Reisepasses und die damit verbandelten Ausnahmen eröffnen spannende Diskussionen über Traditionen, Reisen und die Rolle von Monarchien in der heutigen Gesellschaft. So zeigt sich, dass Reiserechte oft eine Reflexion der eigenen kulturhistorischen Perspektiven darstellen.
Weitere Informationen finden Sie in den Artikeln von Reisereporter und Merkur.