
Das Pauschalreiserecht in Deutschland sorgt für einen angemessenen Interessenausgleich zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern und stellt somit einen wichtigen Bestandteil des Verbraucherschutzes dar. Anbieter sind verpflichtet, die Reiseleistungen gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu erbringen. Dies beinhaltet auch, dass die Verbraucher sich auf die Flugzeiten verlassen können und bewusst den Leistungsumfang sowie die Reisezeiten wählen.
Laut MDR muss der Anbieter im Vertrag auf mögliche Änderungen hinweisen. Solche Änderungen sind jedoch nur im zumutbaren Rahmen möglich. Die Zumutbarkeit wird im Einzelfall bewertet, wobei Kriterien wie die Reisezeit, Reisedauer und die Familiensituation berücksichtigt werden.
Vertragliche Bindung und Pflichten
Ein Pauschalreisevertrag liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen, wie Flug und Hotel, als Paket angeboten werden. Reisende schließen dabei lediglich einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter ab, nicht mit einzelnen Dienstleistern. Der Reiseveranstalter haftet umfassend für alle Reiseleistungen und mögliche Reisemängel, während Reisevermittler von dieser Haftung ausgeschlossen sind.
Vor der Buchung sind die Reiseveranstalter verpflichtet, die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, die Identität und Kontaktdaten des Unternehmens sowie den Reisepreis inklusive aller Steuern und eventueller Mehrkosten transparent darzulegen. Dies gilt auch für Zahlungsmodalitäten und Informationen zur Insolvenzabsicherung.
Rechte der Reisenden und Insolvenzschutz
Nach der Buchung erhalten Reisende einen Sicherungsschein, der eine weitere Absicherung bietet. Bei Reisemängeln haben die Reisenden das Recht auf Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollten die Mängel unberechtigt abgelehnt werden, besteht auch die Möglichkeit zur Selbsthilfe und zur Ersatzforderung.
Zusätzlich können Reisende bei erheblichen Mängeln den Vertrag kündigen, ohne zusätzliche Kosten für den Rücktransport zu tragen. Auch eine Minderung des Reisepreises sowie Schadensersatzansprüche sind gegeben. Diese Ansprüche sollten zeitnah nach Rückkehr angemeldet werden, da die Verjährungsfrist zwei Jahre beträgt.
Im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters sind Reisende berechtigt, ihren Reisepreis zurückzufordern und eine Gewährleistung des Rücktransports zu erwarten. Seit dem 1. November 2021 müssen größere Veranstalter ihre Angebote über die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) absichern, während kleinere Veranstalter alternativ über eine Versicherung oder ein Kreditinstitut absichern können. Reisende haben zudem die Möglichkeit, Ansprüche direkt gegen das jeweilige Absicherungsunternehmen geltend zu machen.
Für weitere Informationen zum Pauschalreiserecht stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, darunter Verbraucherzentralen und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Eine Broschüre zu diesem Thema ist ebenfalls erhältlich, um Reisenden umfassend bei ihren Anliegen zu unterstützen.