
Der geplante Urlaub kann durch unerwartete Ereignisse wie Krankheit, Kündigung oder den Todesfall eines nahen Angehörigen stark beeinträchtigt werden. In solchen Fällen kann eine Reiserücktrittsversicherung unerlässlich sein. Laut Focus können ohne einen solchen Schutz hohe Stornokosten anfallen, die den gesamten Reisepreis umfassen. Bastian Kunkel, Gründer der „Versicherungen mit Kopf“, hebt die Notwendigkeit hervor, sich auch vor unvorhersehbaren Umständen abzusichern.
Kunkel führt zudem aus, dass seine Firma, die VMK Versicherungsmakler GmbH, auf große Resonanz stößt. Mit über 1.200 5-Sterne-Bewertungen und einem starken Online-Auftritt, der mehr als 850.000 Follower umfasst, bietet das Unternehmen umfangreiche Beratungen an.
Anerkannte Gründe für einen Reiserücktritt
Wie versicherungenmitkopf.de beschreibt, gibt es verschiedene, anerkannte Gründe, die eine Auszahlung der Reiserücktrittsversicherung rechtfertigen können. Dazu gehören:
- Unerwartete, schwere Erkrankung, die ärztlich bestätigt ist.
- Schwere Unfallverletzungen, die die Reiseunfähigkeit zur Folge haben.
- Todesfall eines nahen Angehörigen (Ehepartner, Kind, Elternteil, Großeltern).
- Schwangerschaft oder unerwartete Komplikationen während der Schwangerschaft.
- Impfunverträglichkeiten, die die Reise unmöglich machen.
- Berufliche Gründe wie Antritt eines neuen Jobs oder eine Ausbildung.
- Wiederholungsprüfung in Schule, Studium oder Ausbildung.
- Schäden am Eigentum (z.B. Feuer, Wasserrohrbruch), die Anwesenheit erfordern.
- Gerichtliche Ladung zu einem unerwarteten Termin.
- Diebstahl wichtiger Reisedokumente (Reisepass, Visum).
- Behördlich angeordnete Quarantäne bei Verdacht auf ansteckende Krankheit.
- Terroranschlag am Urlaubsort, oft nur versichert bei Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Tipps zur Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung
Bei einer Reiseabsage aufgrund von Krankheit ist es entscheidend, das richtige Vorgehen zu kennen. Zunächst gilt es, die Versicherungsbedingungen zu lesen, um zu überprüfen, ob der individuelle Fall versichert ist. Häufig ist eine Voraussetzung, dass ein Arzt bestätigen muss, dass die Reise aufgrund der Krankheit nicht angetreten werden kann.
Bevor der Kontakt zur Versicherung gesucht wird, sollte ein ärztliches Attest eingeholt werden. Alle relevanten Unterlagen sind dann bei der Versicherung einzureichen, um die Ansprüche klar und nachvollziehbar darzustellen. Diese nährere Vorgehensweise kann helfen, um sicherzustellen, dass die Kosten im Falle eines Reiserücktritts abgedeckt sind.