
Der Tourismus in Schleswig-Holstein spielt eine entscheidende Rolle als Wirtschaftsmotor. Während die Küstenregionen in den letzten Jahren deutliche Erfolge verzeichnen konnten, blieb das Binnenland im Tourismus zurück. Um diesem Missstand entgegenzuwirken, präsentierte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen am 21. Mai 2025 ein neues Förderprogramm, das gezielt auf die Stärkung des Binnenlandtourismus abzielt. Insgesamt stehen dafür 13 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Ziel ist es, das Binnenland als attraktives Reiseziel zu positionieren und die dortige touristische Wertschöpfung zu erhöhen [schleswig-holstein.de] berichtet, dass …
Der Einstieg in das Förderprogramm ist ab sofort möglich. Anträge können bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Es werden zwei Kategorien für Förderanträge unterschieden. Die erste Kategorie umfasst nicht-investive Vorhaben, wie die Entwicklung touristischer Konzepte, Angebots- und Produktentwicklung sowie Digitalisierungsmaßnahmen. Hierbei ist die Antragsfrist der 31. August 2025. Die zweite Kategorie, die investive Projekte abdeckt, beinhaltet den Ausbau von Rad- und Wanderwegen sowie die Schaffung neuer Natur- und Kulturerlebniseinrichtungen. Für diese Vorhaben gilt die Antragsfrist des 30. November 2025.
Strategische Ausrichtung und Förderung
Die Grundlagen des Programms wurden in Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Binnenland erarbeitet. So wurde die Binnenlandtourismusstrategie Schleswig-Holstein bereits im Dezember 2023 verabschiedet. Die ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V., die 2024 gegründet wurde, fungiert als zentrale Dachorganisation für die Begleitung und Bewertung der Projekte. Diese strukturierte Herangehensweise ist notwendig, um die gewünschten Entwicklungen zu erreichen.
Die Fördermittel stammen zur Hälfte vom Landesbudget und zur Hälfte aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die geförderten Projekte können je nach Art bis zu 80 Prozent der Kosten erstattet bekommen, wobei die maximale Fördersumme für einzelne Vorhaben 500.000 Euro beträgt [arge-binnenlandtourismus-sh.de] berichtet, dass …
Beteiligte Antragsteller und Voraussetzungen
Die Förderanträge können von Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie von im Tourismus tätigen Organisationen und Institutionen eingereicht werden. Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe sind von der Antragstellung jedoch ausgeschlossen. Wichtig ist außerdem, dass der Projektträger Mitglied einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) ist oder in enger Zusammenarbeit mit einer solchen agiert.
Die ARGE Binnenlandtourismus unterstützt die Antragsteller nicht nur mit Informationen zu Förderaufrufen, sondern auch durch die Bereitstellung von Beratungsleistungen über ihre Geschäftsstelle in Itzehoe. Ein erster Projekt-Call der MWVATT ist für 2025 geplant, inklusive relevanter Webinare für Interessierte.
Das neue Förderprogramm stellt einen wichtigen Schritt dar, um Schleswig-Holsteins Binnenland als attraktive Destination zu fördern und dabei den ländlichen Raum funktionsfähig zu erhalten. Der touristische Sektor im Binnenland erhält somit die Chance auf nachhaltige Entwicklung und eine neue Form der Wertschöpfung.