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Skandal auf Kreuzfahrt: Mann erhält 9.000 Euro nach Urin-Vorfall!

Ein ungewöhnlicher Vorfall auf einem Kreuzfahrtschiff hat rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Ein Passagier wurde beschuldigt, in ein Glas an der Bar uriniert zu haben, was zu seiner sofortigen Verwarnung und schließlich zu einem Ausschluss von der Reise führte. Dies geschah, nachdem mehrere Gäste und Crew-Mitglieder diesen Vorfall beobachtet hatten. Der betroffene Mann bestritt jedoch die Tat und war sich sicher, dass es zu Unrecht zu den Maßnahmen kam. Nach einem Landausflug wurde er, gemeinsam mit seinen Bekannten, vom Kapitän zum Verlassen des Schiffs aufgefordert und musste seine Rückreise auf eigene Kosten organisieren. Der Vorfall sorgte für Aufsehen und führte zu einer rechtlichen Auseinandersetzung.Derwesten berichtet, dass …

Daraufhin klagte der Mann gegen die fristlose Kündigung seines Reisevertrags. Das Landgericht Düsseldorf entschied zugunsten des Passagiers und erklärte die Maßnahmen der Reederei für unrechtmäßig. In seinem Urteil stellte das Gericht fest, dass das Verhalten des Mannes unangemessen, jedoch nicht gewalttätig war, was eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht rechtfertige. Der Bordverweis wurde zudem erst drei Tage nach dem Vorfall ausgesprochen. Der Mann erhält nun eine anteilige Erstattung des Reisepreises, der sich auf über 4.300 Euro beläuft, sowie eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden von fast 3.100 Euro, insgesamt also eine Summe von etwa 9.000 Euro.T-Online berichtet, dass …

Details zum Vorfall

Der Vorfall, der zu dieser rechtlichen Auseinandersetzung führte, ereignete sich an der Bar des Kreuzfahrtschiffs, wo der beschuldigte Passagier angeblich in ein Glas uriniert und es anschließend auf den Tisch gestellt haben soll. Crewmitglieder berichteten von einem deutlichen Uringeruch. Trotz der belastenden Aussagen hielt der Mann an seiner Unschuld fest.

Die Entscheidung des Gerichts, dass der Vorfall keine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellt, bedeutet, dass die Reederei hätte eine Abmahnung erteilen müssen, bevor ernsthafte Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem war es bemerkenswert, dass andere Mitreisende, die lediglich anwesend waren, ebenfalls zum Verlassen des Schiffs aufgefordert wurden, obwohl sie nicht aktiv an dem Vorfall beteiligt waren.

Die Wertung des Gerichts lässt erkennen, dass das Verhalten als unangemessen, jedoch nicht als für die Sicherheit an Bord bedrohlich oder diskriminierend eingestuft wurde. Die Entscheidung könnte nun weitreichende Implikationen für die Kreuzfahrtindustrie haben, insbesondere wie vergleichbare Vorfälle in der Zukunft behandelt werden.

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