
Der Tourismus im oberbayerischen Miesbach zeigt im ersten Quartal 2025 eine rückläufige Entwicklung. Laut Alpenwelle sank die Zahl der Übernachtungen in diesem Zeitraum um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere die Übernachtungen von Gästen aus dem europäischen Ausland blieben hinter den Erwartungen zurück. Diese Entwicklung könnte sich negativ auf die lokale Wirtschaft auswirken, die stark auf den Tourismus angewiesen ist.
Die Region kämpft mit einer Vielzahl von Herausforderungen. Dazu zählen unter anderem die allgemeine Unsicherheit auf den Märkten sowie ein verändertes Reiseverhalten der Touristen. Viele Urlauber entscheiden sich verstärkt für Kurztrips oder Ferien in weniger besuchten Regionen. Die Folge ist, dass kleinere Hotels und Pensionen in Miesbach Schwierigkeiten haben, ihre Betten zu füllen.
Die Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft
Die rückläufigen Zahlen sind ein besorgniserregendes Zeichen für die Miesbacher Wirtschaft. Alpenwelle berichtet, dass die Gastronomie und der Einzelhandel, die stark vom Tourismus abhängig sind, ebenfalls Federführend unter den Rückgängen leiden. Eine weitere Senkung der Gästezahlen könnte dazu führen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Mitarbeiter entlassen müssen.
Hinzu kommt, dass der Einfluss von gesetzlichen Regelungen auf die digitale Wirtschaft ebenfalls eine Rolle spielt. Das seit dem 1. Dezember 2021 geltende TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) hat die Regelungen für Cookies geändert. Es ergänzt die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten. Dabei ist zu beachten, dass die Zustimmung des Nutzers zur Verwendung von Cookies obligatorisch ist.
Das TDDDG und seine Bedeutung
Das TDDDG vereint die Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und setzt die ePrivacy-Richtlinie um. Dies bedeutet, dass die Speicherung von Cookies und ähnlichen Technologien nur mit Einwilligung des Nutzers erfolgen darf. Auch die Ausnahmen von dieser Regel sind streng definiert, was die wirtschaftliche Aktivität digitaler Dienste beeinflussen könnte. Die Regelung enthält beispielsweise Vorgaben für Cookie-Banner, die klare Informationen und eine Opt-in-Funktion beinhalten müssen.
Die Verwendung von Techniken wie „Nudging“ und „Dark Patterns“, die Nutzer zur Einwilligung verleiten sollen, ist zudem unzulässig. Bei Verstößen gegen das TDDDG können Bußgelder bis zu 300.000 Euro drohen. Die Zuständigkeit zur Durchsetzung dieser Vorschriften liegt bei den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder. Dr. Datenschutz weist darauf hin, dass diese Entwicklungen auch auf digitale Anbieter vor Ort großen Einfluss haben könnten.
Insgesamt ist die Lage für die Tourismusbranche in Miesbach angespannt. Die Abnahme der Gästezahlen könnte langfristige Folgen für die Wirtschaft der Region haben, während gleichzeitig neue digitale Regelungen eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Änderungen im Reiseverhalten und striktere Datenschutzvorschriften rufen nach innovativen Lösungen, um die Gästezahlen wieder zu steigern.