
Urlaub im europäischen Ausland kann für Autofahrer schnell teuer werden, wenn sie sich nicht an die dortigen Verkehrsregeln halten. Der ADAC warnt, dass Bußgelder in vielen Ländern deutlich höher ausfallen als in Deutschland. Dies gilt besonders für Skandinavien, die Niederlande und die Schweiz, wo bereits für kleinere Verkehrsverstöße zum Teil hohe Strafen verhängt werden.
So belaufen sich beispielsweise die Bußgelder für eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h in Norwegen auf 610 Euro, in den Niederlanden auf 225 Euro und in der Schweiz auf 190 Euro. Zum Vergleich: In Deutschland beginnen die Strafen in solchen Fällen erst bei 60 Euro. Auch in puncto Alkoholverstöße wird es teuer. In Dänemark, Finnland und Schweden sind die Strafen einkommensabhängig und somit oft enorm hoch. Die Schweiz rastet bei 0,5 Promille bei 635 Euro ein, während Norwegen bereits ab 0,2 Promille mit 560 Euro bestraft. In Italien liegt das Bußgeld bei 0,5 Promille bei 545 Euro, in Deutschland würde man ab 500 Euro zur Kasse gebeten.
Wichtige Verkehrsverstöße und deren Strafen
Ein weiterer Aspekt, der Reisende in der EU teuer zu stehen kommen kann, ist das Falschparken. In den Niederlanden können Strafen ab 120 Euro fällig werden, während in Estland sogar bis zu 200 Euro verlangt werden können. Die missbräuchliche Nutzung des Smartphones am Steuer wird in Norwegen mit 875 Euro und in den Niederlanden mit 430 Euro bestraft. In Deutschland beginnt das Bußgeld in solchen Fällen bei 100 Euro.
Für Urlauber, die sich in der EU nicht unerwarteten hohen Bußgeldern aussetzen möchten, gibt es einen hilfreichen Tipp von ADAC Juristen: In einigen Ländern können Rabatte für die sofortige Zahlung von Bußgeldern gewährt werden. In Spanien beträgt der Rabatt beispielsweise 50 Prozent, wenn die Zahlung innerhalb von 20 Tagen erfolgt, in Italien sind es 30 Prozent bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen.
Grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern
Eine wesentliche Information, die Reisende wissen sollten, ist, dass Bußgelder ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können. Dies gilt ab 2024 auch für Strafen aus der Schweiz. Das Bundesamt für Justiz ist für die Vollstreckung in Deutschland zuständig. Bisher bleiben Punkte oder Fahrverbote jedoch auf das jeweilige Land beschränkt. Die EU arbeitet allerdings daran, Regelungen zu schaffen, die eine europaweite Anerkennung von Fahrverboten ermöglichen.
Es gibt gegenwärtig keinen gemeinsamen Bußgeldkatalog innerhalb der EU, da die nationalen Regelungen stark voneinander abweichen. Jedoch gibt es EU-Richtlinien, die Mindeststandards für Verkehrssicherheit festlegen. Abkommen wie das Wiener Übereinkommen von 1968 zielen auf die Vereinheitlichung von Verkehrszeichen ab, obwohl die länderspezifischen Regelungen weiterhin bestehen bleiben.
Zusammenfassend ist es für Urlauber unabdingbar, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Verkehrsregeln und möglichen Bußgelder in ihren Ziel-Ländern zu informieren. Eine gute Vorbereitung kann viel Geld sparen.
Für weitere Informationen zu Bußgeldern und Verkehrsregeln in Europa, bietet Der Westen umfassende Einblicke, während Bussgeldkatalog eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Strafen in den teilnehmenden Ländern bereitstellt.