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Erdbeben-Alarm auf Kreta: Urlauber in Sorge – Was jetzt zu tun ist!

In den letzten Monaten wurden Reisende rund um Kreta von einer Serie von Erdbeben erschüttert. Das stärkste Beben ereignete sich am 22. Mai 2025 mit einer Stärke von 6,1 auf der Richterskala, und war bis nach Athen sowie den Kykladen und Zypern spürbar. Seismologen verzeichnen, dass dieses Beben sich über dem abtauchenden Teil der festen Platte Kretas ereignete, und es folgten neun Nachbeben, deren Intensität zwischen 2,5 und 3,5 lag. Infolge der Erdbeben kam es zu Sachschäden, beispielsweise stürzte ein Teil eines Gebäudes in Heraklion ein, während Produkte in Supermärkten aus Regalen fielen. Berichten zufolge wurden einige Urlauber in den frühen Morgenstunden von den Erschütterungen geweckt.

Die wiederholten Erdbeben in der Region führen zu einem erhöhten Sorgenfaktor bei den Reisenden. Trotz der verunsichernden Situation sind Reisende jedoch häufig ahnungslos über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Falle solcher Naturereignisse. Laut dem ADAC gelten Erdbeben als „außergewöhnliche Umstände“. Das bedeutet, dass weder Reiseveranstalter noch Airlines verpflichtet sind, Entschädigungen zu leisten.

Reisebedingungen und Ansprüche

Urlauber sollten wissen, dass Ängste wegen Erdbeben in der Regel keine kostenlose Stornierung einer gebuchten Reise rechtfertigen. Reisende, die von einem Erdbeben betroffen sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Erstattung der Reisekosten. Anders sieht es hingegen bei Pauschalreisen aus: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden Ersatzunterkünfte anbieten, wenn ihre Sicherheit gefährdet ist. Im Extremfall, wenn am Reiseziel Panik herrscht und die Lage unklar ist, kann unter besonderen Bedingungen eine kostenlose Stornierung möglich sein.

Für individuell gebuchte Flüge und Unterkünfte sind Reisende selbst verantwortlich, was die Organisation von Ersatzunterkünften und Flügen betrifft. Unterstützung sollte gegebenenfalls direkt beim deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft angefragt werden. Insbesondere bei näher rückenden Reisen wird geraten, den eigenen Reiseveranstalter zu kontaktieren, um die aktuelle Gefahrenlage zu erörtern.

Hilfreiche Informationen für Reisende

Obwohl Griechenland eines der erdbebenreichsten Länder in Europa ist, haben verschärfte Bauvorschriften seit den 1980er-Jahren dafür gesorgt, dass es in den letzten Jahren kaum Todesopfer gegeben hat. Reisewarnungen des Auswärtigen Amts sind zwar ernst zu nehmen, jedoch nicht absolut bindend für Reiseveranstalter. Betroffene Reisende sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie bei Preisen, die bereits für in Anspruch genommene Leistungen bezahlt wurden, keine Rückerstattung erwarten können.

Die aktuelle Erdbebenserie und die damit verbundene Tsunami-Warnung wurden durch den Katastrophenschutz zwar als unwahrscheinlich eingestuft, dennoch bleibt die Gefahrenlage ein wichtiges Thema für Reisende. Besonders gefährdete Gebiete in Griechenland sind unter anderem Kreta, Lesbos, Chios und Samos. Ein umfassendes Verständnis der aktuellen Lage ist für Urlauber, die in diesen Gebieten unterwegs sind, von großer Bedeutung, um ihre Sicherheit und die ihrer Begleiter zu gewährleisten.

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