EU-Verpackungsverordnung: Einwegartikel bald tabu in Hotels und Gastronomie!
Die neue EU-Verpackungsverordnung ab 2026 zielt auf Müllreduktion und nachhaltige Gastronomie. Weniger Einwegplastik und mehr Recycling.

EU-Verpackungsverordnung: Einwegartikel bald tabu in Hotels und Gastronomie!
Die EU-Verpackungsverordnung, die bald in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Wegwerf-Mentalität in Europa zu bekämpfen. Einwegartikel wie Ketchup-Päckchen oder Mini-Shampoo-Fläschchen sollen aus Gastronomie und Hotels verbannt werden, um die Müllproduktion signifikant zu reduzieren. Die Vorschriften sind Teil einer umfassenden Initiative, die bis 2040 eine Reduktion des Verpackungsmülls um 15 Prozent gegenüber 2018 zum Ziel hat. Erste Regelungen treten am 12. August 2026 in Kraft, wobei Unternehmen bis 2030 Zeit haben, um ihre Prozesse anzupassen.
Wie derwesten.de berichtet, umfasst die Verordnung auch das Verbot schädlicher PFAS-Chemikalien in Verpackungen. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen Einweg-Plastikverpackungen für Soßen in der Gastronomie nicht mehr verwendet werden. Auch in Hotels müssen Mini-Kosmetikfläschchen mit einem Volumen von weniger als 50 Millilitern aus dem Angebot genommen werden. Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm dürfen künftig nicht mehr in Plastik verpackt werden.
Neuer Fokus auf Wiederverwendung und Recycling
Die EU verfolgt nicht nur das Ziel der Müllvermeidung, sondern will auch die Kreislaufwirtschaft ankurbeln. Ein Beschluss des Europäischen Parlaments, der mit 476 Stimmen für und 129 gegen die neuen Regelungen angenommen wurde, sieht vor, dass bis 2030 die Abfallmengen um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent gesenkt werden. Europarl.eu hebt hervor, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, weniger Kunststoffverpackungsmüll zu erzeugen.
Gastronomen wird empfohlen, wiederbefüllbare Spender oder recycelbare Verpackungen zu verwenden. Zudem müssen sie bis 2028 Rabatte anbieten, wenn Kunden eigene Behälter für Take-away-Gerichte mitbringen. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, die Recyclingquoten zu erhöhen und den Leerraumanteil in Umverpackungen auf maximal 50 Prozent zu beschränken.
Verpflichtungen für Unternehmen
Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder importieren, müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, das ihre Erfüllung der neuen Anforderungen nachweist. Es ist erforderlich, dass Verpackungen eindeutig identifizierbar sind und mit Informationen über den Hersteller versehen werden, entweder durch klassische Angaben oder QR-Codes. Dies soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten, ebenso wie die Einhaltung der strengen Recyclinganforderungen für alle Verpackungen, mit Ausnahme bestimmter Materialien.
Während die Verordnung klare Vorgaben für die Branchen setzt, wird auch ein Ziel für die Wiederverwendung von Verpackungen festgelegt: Bis 2030 sollen 10 Prozent der Produkte in wiederverwendbaren Verpackungen angeboten werden. Berichterstatterin Frédérique Ries betont die Wichtigkeit dieser Regelungen für die Gesundheit der Verbraucher und die Unterstützung von Innovationen.
Insgesamt stellt die neue Regelung einen bedeutenden Schritt dar, um die Verpackungsabfälle in Europa nachhaltig zu reduzieren und lässt die Verbraucher auf eine umweltfreundlichere Zukunft hoffen.