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FTI-Insolvenz: 172.000 Erstattungen und die Zukunft des DRSF!

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) wurde vor vier Jahren ins Leben gerufen, um Pauschaltouristen im Falle einer Insolvenz eines Reiseveranstalters zu entschädigen. Im Anschluss an die Insolvenz des Reiseveranstalters FTI hat der Fonds über 172.000 Erstattungsanträge bearbeitet und rund 245 Millionen Euro ausgezahlt. Laut TradingView erhielten etwa 80 Prozent der FTI-Kunden bereits im vergangenen Jahr ihr Geld. Dennoch bleiben 6.000 Anträge offen, die als besonders komplex oder ungewöhnlich eingestuft werden. Darüber hinaus haben rund 34.000 FTI-Kunden auf die Anschreiben des DRSF nicht reagiert.

Die Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung der FTI-Insolvenz sind nicht unerheblich. Insolvenzverwalter Axel Bierbach berichtete von Problemen beim Erhalt von Kontakt- und Kontodaten der betroffenen Reisenden, da zahlreiche Agenturen und Reisebüros die Herausgabe dieser Informationen verweigert haben. Unklare Regelungen bestehen auch bei modularen Buchungen, die nur teilweise als Pauschalreisen betrachtet werden.

Informationen über die Insolvenz

Im Falle einer Insolvenz können Reisende, die nicht über den DRSF entschädigt werden, ihre Gelder im Insolvenzverfahren zurückfordern. Aktuell haben über 73.000 Gläubiger Forderungen in Höhe von 980 Millionen Euro angemeldet. Der Verkauf werthaltiger Firmenteile von FTI wird auf 30 bis 100 Millionen Euro geschätzt, was ausreichen sollte, um das Insolvenzverfahren zu finanzieren. Jedoch wird die Prüfung der Forderungen voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Insolvenzverwalter Bierbach zog eine positive Zwischenbilanz: Fünf Hotels im eigenen Besitz in Italien, der Türkei, Griechenland und Malta, sowie zwei gepachtete Hotels auf Malta wurden bereits verkauft. Die Arbeit von etwa 3.500 Mitarbeitern ist gesichert, und die meisten der rund 800 Betreuer in den Urlaubsorten konnten von anderen Veranstaltern übernommen werden. In der Zentrale in München sind noch 40 Personen mit der Abwicklung des Unternehmens beschäftigt.

Beratung für Betroffene

Für alle, die Unterstützung benötigen, bietet die Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlose Kurzberatungen zu bestimmten Themen an. Bei komplexeren Sachverhalten kann ein Termin für eine kostenlose Vor-Ort- oder Video-Beratung erforderlich sein. Eine Prüfung von Unterlagen ist während des Beratungstermins möglich. Für schriftliche außergerichtliche Rechtsvertretung werden pauschal 40 Euro berechnet. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass keine Beratung in Streitfällen zwischen Privatpersonen, Mietrecht, Familien- oder Erbrecht sowie in weiteren Rechtsgebieten angeboten wird. Detaillierte Datenschutzhinweise sind ebenfalls verfügbar (Verbraucherzentrale Niedersachsen).

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