
Die Floristikbranche steht vor Veränderungen: Am 28. Mai 2025 fordert die Gewerkschaft mehr Rechte und bessere Arbeitsbedingungen für Floristinnen. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in Blumenläden wird von Frauen ausgeübt, die für das Binden von Blumensträußen, Kränzen sowie für die Anfertigung von Gestecken und Brautschmuck verantwortlich sind. Darüber hinaus dekorieren sie Schaufenster, Verkaufsräume und Foyers von Hotels. Tino Brüning, Bezirksvorsitzender, bezeichnet den Beruf als einen „harten Job“, der oft mit hohen Anforderungen an die Arbeitskraft verbunden ist.
Aktuell arbeiten viele Floristinnen sechs Tage die Woche und genießen lediglich 24 Tage Urlaub im Jahr. Brüning bewertet den Beruf als „Auspower-Job“ und betont, dass Überstunden in vielen Fällen nicht angemessen vergütet werden. Die Gewerkschaft plant Verhandlungen mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF), um einen Tarifvertrag auszuhandeln, der die Arbeitsbedingungen verbessert. Floristinnen spielen zudem eine entscheidende Rolle bei bedeutenden Ereignissen wie Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen.
Arbeitsbedingungen und Kollektivvertrag
Zusätzlich zu den Forderungen der Gewerkschaft sind die Rahmenbedingungen für Floristen und Blumeneinzelhändler in Österreich durch einen Kollektivvertrag geregelt. Dieser ist gültig seit dem 1. Februar 2018 und behandelt die Arbeitszeit, Entlohnung sowie weitere wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden, mit speziellen Regelungen zu Arbeitsbeginn, Pausen und Bestimmungen für Jugendliche und Lehrlinge. Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50% vergütet, ebenso Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es sogar einen Zuschlag von 100%.
Im Kollektivvertrag werden außerdem die Entgeltfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Mutterschutz sowie Regelungen zu Urlaub und Urlaubszuschuss detailliert beschrieben. Dies beinhaltet die Berechnung und Auszahlung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, das von den Dienstjahren abhängt. Die Einhaltung des Kollektivvertrags ist für alle Betriebe, die Teil der Bundesinnung der Gärtner und Floristen sind, verpflichtend.
Zukunftsperspektiven für Floristinnen
Die geplanten Verhandlungen könnten entscheidende Fortschritte für die Arbeitsbedingungen von Floristinnen bringen. Neben der Verbesserung von Urlaub und Arbeitszeiten wird auch das Ziel verfolgt, die Wertschätzung für diesen oft herausfordernden Beruf zu erhöhen. Die Gewerkschaft und die Floristinnen selbst setzen sich für eine zukunftssichere Perspektive in der Branche ein, um sowohl den individuellen Bedürfnissen als auch den Anforderungen des Marktes gerecht zu werden.
Floristinnen spielen nicht nur eine zentrale Rolle in der Gestaltung von Lebensereignissen, sondern tragen auch zur kulturellen Vielfalt und Ästhetik in unserer Gesellschaft bei. Daher ist es an der Zeit, ihre Arbeitsbedingungen neu zu überdenken und zu verbessern.