
Die Türkei bleibt ein äußerst beliebtes Sommerreiseziel für Deutsche und belegt aktuell den vierten Platz unter den gefragtesten Urlaubsländern, nachdem Deutschland, Spanien und Griechenland. Dennoch gibt es zunehmende Bedenken über die ansteigenden Preise für Urlaubsreisen, die das Ende des lang ersehnten „Billig-Urlaubs“ einläuten könnten. Besonders im Fokus steht der so genannte „Villa-Tourismus“ in beliebten Regionen wie Antalya, Kaş, Kumluca und Fethiye, der floriert, jedoch oft ohne die erforderlichen offiziellen Genehmigungen.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, trat am 1. Januar 2024 das neue Gesetz Nr. 7464, auch bekannt als „Airbnb-Gesetz“, in Kraft. Dieses Gesetz sieht strengere Auflagen für die Genehmigung von Ferienunterkünften vor, wobei die Nichteinhaltung zu einem Verbot des Betriebs dieser Objekte führen kann. Der Gesetzgeber fordert von Vermietern, dass sie eine Genehmigung vom Ministerium für Kultur und Tourismus einholen, bevor sie ihre Immobilien vermieten. Dies betrifft nicht nur private Vermieter, sondern auch professionelle Anbieter.
Regelungen und Anforderungen
Das Gesetz legt klare Anforderungen fest, die die Vermietung von Wohnimmobilien zu Tourismuszwecken regeln. Es sind nicht nur Genehmigungen notwendig, sondern auch besondere Vorkehrungen beim Betrieb von Mietobjekten. Dazu gehört die Einhaltung der Brandschutzvorschriften, einschließlich der Verwendung von feuerfesten Türen.
Ein weiteres bedeutendes Element des Gesetzes ist die Verpflichtung zur Identitätsberichterstattung: Vermieter sind angehalten, Identitätsinformationen der Mieter zu erfassen und diese an die zuständigen Behörden zu melden. Zudem muss an jedem vermieteten Objekt eine Genehmigungsplakette angebracht werden, und die Einhaltung dieser Regelung wird streng überwacht.
Kritik und Herausforderungen
Die Umsetzung des neuen Gesetzes kommt nicht ohne Kontroversen. Die Vereinigung der Villabetreiber, TURVİB, wurde gegründet, um gegen die potenziellen negativen Auswirkungen des Gesetzes zu kämpfen. Politiker wie Cavit Arı von der CHP kritisieren das Tourismusministerium für ein als nachlässig empfundenes Handeln und fordern eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2025, um die neuen Vorgaben erfüllen zu können.
Die Herausforderungen in diesem Kontext sind nicht unerheblich. Viele bestehende Ferienhäuser stehen unter Denkmalschutz, was die erforderlichen Genehmigungen für Änderungen und Anpassungen verlangsamen könnte. Zudem warnen Experten vor Risiken, die Reisen in die Türkei betreffen könnten, insbesondere in Anbetracht möglicher Erdbeben. Dies könnte zu einem Umdenken bei Reisenden führen, die sich zuvor für die Türkei entschieden haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Gesetzgebung zur Regulierung von Ferienvermietungen in der Türkei weitreichende Auswirkungen auf den Tourismussektor haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie die Branche auf diese neuen Anforderungen reagieren wird und ob das angestrebte Ziel, ein transparentes und sicheres Vermietungsumfeld zu schaffen, erreicht werden kann. Die Wartezeit auf die Publikation der genauen Regelungen im Amtsblatt könnte hier entscheidend sein. Der Markt für kurzfristige Vermietungen wird sich zukünftig unter dem Einfluss dieses Gesetzes signifikant verändern müssen.