Urlaubsalbtraum: Wiener Familie wird nach einer Woche aus Hotel geworfen!

Urlaubsalbtraum: Wiener Familie wird nach einer Woche aus Hotel geworfen!
Side, Türkei - Eine Familie aus Wien erlebte jüngst einen ernüchternden Zwischenfall während ihres Urlaubs in der Türkei. Am 12. Juni reisten sie in das Hotel in Side an der südlichen Mittelmeerküste, um einen zweiwöchigen Aufenthalt zu genießen. Nach nur sieben Tagen wurden sie jedoch aufgefordert, das Hotel unverzüglich zu räumen, obwohl die Buchung für weitere sieben Tage galt. Der Grund für diese plötzliche Aktion war ein Streit zwischen dem Hotelbetreiber und dem Eigentümer.
Wie Focus berichtet, mussten alle Gäste das Hotel schnell aufnehmen und in ein anderes Hotel umziehen, ohne dass ihnen bei der Auswahl eine Mitspracherechte gewährt wurde. Zudem wurden keine Rückflugangebote bereitgestellt, was die Situation für die betroffenen Urlauber weiter verschärfte.
Rechte der Urlauber und nützliche Tipps
Die betroffene Familie entschloss sich, die verbleibende Zeit an der türkischen Riviera zu verbringen, anstatt sich auf lange Diskussionen mit dem Hotelmanagement einzulassen. Um anderen Reisenden in ähnlichen Situationen zu helfen, werden einige wichtige Tipps bereitgestellt. Urlauber sollten zunächst die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihres Buchungsvertrags überprüfen. Ferner besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung für nicht genutzte Übernachtungen sowie für zusätzliche Umzugskosten zu beantragen.
Es ist ratsam, eine schriftliche Begründung für die Räumung vom Hotel anzufordern und den Kontakt zu Verbraucherschutzorganisationen herzustellen, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Sollten keine Lösungen erzielt werden, sind rechtliche Schritte ebenfalls eine Option. Urlauber sollten außerdem alle relevanten Unterlagen, wie die Buchungsbestätigung und Kommunikationsprotokolle, dokumentieren sowie sich bei Buchungen über Drittanbieter an die jeweilige Plattform wenden.
Rechtliche Aspekte bei Hotelmängeln
Bei solchen Problemen gibt es unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten, die sich je nach Buchungsart unterscheiden. Bei einer Pauschalreise gilt das Reiserecht, unabhängig vom Standort des Hotels, während bei Einzelbuchungen das örtliche Recht Anwendung findet. Gemäß Anwaltonline stellt der Beherbergungsvertrag eine wesentliche Grundlage dar, nach der das Hotel dem Gast das Zimmer zur Verfügung stellt, während dieser dafür Miete zahlt. Bei Mängeln ist der Hotelier der Ansprechpartner.
Ein Reisemangel liegt dann vor, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten werden und der Nutzen daraus beeinträchtigt wird. Mängelansprüche können Minderung, Schadensersatz oder eine Kündigung nach Mängelanzeige umfassen. Bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung des Hotels unmöglich machen, ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Urlauber in Einzelbuchungen sollten beachten, dass auch bei Buchungen über Vermittlungsplattformen das lokale Recht gilt.
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Ort | Side, Türkei |
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