Urlaub oder Arbeit? Fast die Hälfte lässt sich im Urlaub kontaktieren!

Urlaub oder Arbeit? Fast die Hälfte lässt sich im Urlaub kontaktieren!
Österreich - Im Kontext des Urlaubsverhaltens zeigt eine aktuelle Umfrage von willhaben, dass viele Arbeitnehmer:innen auch während ihrer Ferienzeiten erreichbar sind. Claudia Altmann, Arbeitspsychologin, äußerte bereits im März 2024, dass das Phänomen des „Healthy Vanishing“, das heißt der Urlaub ohne Erreichbarkeit, hinderlich für die Erholung ist. Bernd Hufnagl, Neurobiologe, warnte vor sechs Jahren davor, dass Arbeit und Freizeit im Urlaub vermischt werden, insbesondere durch das Überprüfen von E-Mails am Smartphone.
Die Umfrage ergab, dass über drei Viertel der zufriedenstellend psychologischen Bereitstellung in dieser Saison einen Urlaub planen. 67,4 Prozent der Befragten geben an, in ein anderes europäisches Land zu reisen. 39,2 Prozent bleiben in Österreich, während 15,7 Prozent Zuhause urlauben und 12,8 Prozent außerhalb Europas reisen (Mehrfachnennungen möglich).
Erreichbarkeit im Urlaub
Die Daten zeigen, dass 12,1 Prozent der Befragten „jederzeit“ erreichbar sind, während 34,6 Prozent in „dringenden Fällen“ erreichbar bleiben. Allgemein sind 59,5 Prozent der Österreicher:innen im Urlaub grundsätzlich bereit, erreichbar zu sein. Erschreckend ist, dass 32 Prozent sich nicht verpflichtet fühlen, während 6,4 Prozent berichten, ihre Vorgesetzten erwarten Erreichbarkeit im Urlaub. Rund 14 Prozent empfinden tatsächlich Druck, erreichbar zu sein, insbesondere in den Branchen „Medien & Werbung“, „Rechts-, Steuer- & Unternehmensberatung“ sowie „Bauwesen“.
Spannend ist, dass trotz dieser Erreichbarkeit nur 6,5 Prozent persönliche Vorteile aus ihrer Verfügbarkeit im Urlaub ziehen konnten; 16,2 Prozent glauben sogar, dass ihre Erreichbarkeit ihr Standing im Unternehmen verbessert.
Rechtslage zur Erreichbarkeit
Rechtlich gesehen haben Arbeitnehmer:innen gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf eine bestimmte Anzahl bezahlter Erholungsurlaubstage. Ständige Erreichbarkeit im Urlaub widerspricht diesem Erholungszweck und schließt telefonische Erreichbarkeit sowie das Lesen und Beantworten von E-Mails aus. Diese Regelung gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Führungskräfte, die jedoch selbst entscheiden können, wie erreichbar sie im Urlaub sein wollen.
Regelungen zur Kontaktaufnahme im Urlaub können in Arbeitsverträgen festgelegt werden, allerdings sind solche Bestimmungen laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts größtenteils ungültig. Der gesetzliche Mindesturlaub muss eingehalten werden, da er dem Gesundheitsschutz dient. Bei zusätzlichen Urlaubstagen dürfen Unternehmen Sondervereinbarungen treffen, die eine Kontaktaufnahme im Urlaub erlauben. Ohne solche Vereinbarungen dürfen Arbeitgeber:innen keine spontane Erreichbarkeit fordern.
Lediglich in dringenden Notfällen, die durch unklare Definitionen gekennzeichnet sind, ist eine Kontaktaufnahme erlaubt. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, die Zeit, die Mitarbeitende im Urlaub opfern, zu vergüten. Selbst in schwerwiegenden Notfällen können Rückrufe angeordnet werden, wobei die Arbeitgeber auch die vollen Kosten für eine Rückreise übernehmen müssen.
Laut den Umfrageergebnissen beschäftigen sich rund 40 Prozent der Teilnehmer:innen freiwillig mit ihrem Job im Urlaub, ohne kontaktiert zu werden. 22,1 Prozent verfolgen Themen passiv, 21,4 Prozent lesen E-Mails oder Nachrichten, und 6,6 Prozent erledigen aktiv berufliche Aufgaben. Besorgniserregend ist, dass 7,6 Prozent der Befragten ihren Urlaub aufgrund beruflicher Anforderungen unterbrochen oder abgebrochen haben.
Diese Erkenntnisse aus der Umfrage und den rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die Herausforderungen, denen sich viele Arbeitnehmer:innen heutzutage gegenübersehen, wenn es darum geht, Erholung und Erreichbarkeit während des Urlaubs zu balancieren. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie in dem Artikel von brutkasten und dem Blog von Ecovis.
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