Kroatien schränkt Bootsfahrer ein: Neue Regeln sorgen für Aufregung!

Kroatien schränkt Bootsfahrer ein: Neue Regeln sorgen für Aufregung!
Kroatien - Kroatien, ein beliebtes Urlaubsziel für Deutsche, insbesondere für Bootsfahrer, sieht sich mit neuen Regelungen konfrontiert, die die Sicherheit auf den Gewässern erhöhen sollen. Eine am Ende von März 2025 erlassene Verordnung des Kroatischen Ministeriums für Meer, Verkehr und Infrastruktur zielt darauf ab, die Sicherheit der Seeschifffahrt in Binnengewässern und Küstenmeeren zu verbessern. Diese neuen Bestimmungen haben bereits für Diskussionen unter Bootsfahrern gesorgt.
Die neue Rechtsverordnung SSVO, die ab sofort in Kraft ist, legt klare Mindestabstände fest, die Boote entlang der Küste und in der Nähe von Badebereichen einhalten müssen. Die Abstände sind wie folgt geregelt:
Bootslänge | Mindestabstand zur Küste | Mindestabstand zu organisierten Badestränden |
---|---|---|
über 30 Meter | 300 Meter | n/a |
15 bis 30 Meter | 150 Meter | 100 Meter |
unter 15 Meter | 50 Meter | n/a |
Strange Ankerregeln
Ankern ist ebenfalls strenger geregelt. Bootseigner dürfen nicht anlegen, wenn Teile des Bootes mehr als 50 Meter vom Ufer entfernt sind. Zudem ist das Ankern in weniger als 150 Metern von Naturbadegebieten untersagt. Der Begriff „Naturbadegebiet“ bleibt allerdings unklar definiert, was bei Bootsfahrern für Verunsicherung sorgt.
Besonders betroffen von diesen Regelungen sind beliebte Ankerplätze, da diese oft in kleinen Buchten liegen. In sozialen Medien äußern einige Bootsfahrer Bedenken über die Einschränkungen, während andere die Maßnahmen als wichtigen Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Wasser begrüßen. Die Verordnung vergleicht sich mit anderen Mittelmeer-Destinationen wie Mallorca, die ebenfalls gegen wildes Ankern vorgehen.
Weitere Einzelheiten zur Verordnung
Die Regelungen beinhalten auch, dass motorisierte Gleitfahrzeuge wie Motorboote, Scooter und Jetskis erst ab 300 Metern zur Küste betrieben werden dürfen. Außerdem sind persönlichen Wasserfahrzeuge wie Kajaks oder Stand-Up-Paddles (SUPs) tagsüber bis zu 300 Meter von der Küste erlaubt, solange sie sich nicht in der Nähe organisierter Badestrände befinden.
Beiboote dürfen sich bis zu 500 Meter vom Mutterschiff entfernen, wenn sie nicht registriert sind. Ein hohes Sicherheitsbewusstsein wird auch bei Tauchermarkierungen gefordert, da Wasserfahrzeuge sich nicht näher als 50 Meter einer solchen Markierung nähern dürfen, es sei denn, sie begleiten einen Taucher.
Details | |
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Ort | Kroatien |
Quellen |