
Ab dem 1. Januar 2026 wird es auf spanischen Autobahnen keine klassischen Warndreiecke mehr geben. Stattdessen treten moderne V-16 Warnleuchten in Kraft. Diese Regelung, die von der spanischen Verkehrsbehörde DGT eingeführt wurde, soll die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer erhöhen. Ein großes Risiko birgt das Aufstellen des Warndreiecks, da Autofahrer ihr Fahrzeug verlassen müssen, was besonders auf vielbefahrenen Autobahnen gefährlich ist. Mit der neuen Warnleuchte kann dieses Risiko minimiert werden.
Die V-16 Warnleuchte wird auf das Fahrzeugdach gesetzt und ist ein kompaktes, tragbares Gerät, das ein gelbes Blinklicht mit einer Reichweite von bis zu einem Kilometer aussendet. Zudem verfügt sie über eine Mobilfunkverbindung, die alle 100 Sekunden die Position des Fahrzeugs an die Verkehrsbehörde und die Rettungsdienste übermittelt. Dabei wird der Datenschutz beachtet, da nur der Standort übermittelt und die Übertragung beim Ausschalten des Lichts beendet wird. Diese Informationen liefert Merkur.
Wie die V-16 Warnleuchte funktioniert
Die V-16 Warnleuchte funktioniert effektiv, indem sie ein kontinuierliches, 360º sichtbares Blinklicht mindestens 30 Minuten lang abstrahlt. Sie wird durch Batterien oder eine wiederaufladbare Stromquelle betrieben und hat eine Lebensdauer von mindestens 18 Monaten. Dies stellt sicher, dass Autofahrer jederzeit ein funktionierendes Sicherheitssystem zur Hand haben. Der Vorteil dieser Technik liegt darin, dass das Aufstellen auf der Straße nicht mehr erforderlich ist, was die Sicherheit der Autofahrer erheblich steigert. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls kann der Fahrer einfach die Leuchte anbringen, ohne das Fahrzeug verlassen zu müssen. Dies ist besonders wichtig bei widrigen Wetterbedingungen, da die Sichtbarkeit wesentlich verbessert wird.
Um mögliche Bußgelder zu vermeiden, ist es wichtig, dass Autofahrer nur die zugelassenen V-16 Warnleuchten verwenden, die in der offiziellen Liste der DGT aufgeführt sind. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung sind die klassischen Warndreiecke und nicht verbindungsfähige V-16 Warnleuchten weiterhin zulässig. Die Verkehrssicherheit steht an erster Stelle, und die DGT empfiehlt, auch auf Landstraßen die Nutzung der blinkenden Warnleuchte zu erwägen, um die Sichtbarkeit und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen, wie es auch auf Generaliexpatriates erläutert wird.
Praktische Hinweise für Urlauber
Für deutsche Urlauber, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien reisen, bleibt das traditionelle Warndreieck bis zur Einführung der neuen Regelung gültig. Diese neuen Vorschriften gelten ausschließlich für Fahrzeuge, die in Spanien zugelassen sind. Mietwagen in Spanien müssen jedoch mit einer V-16 Warnleuchte ausgestattet sein. Bei der Fahrzeugübernahme sollten Urlauber darauf achten, dass das entsprechende blinkende Zubehör vorhanden ist. Die DGT empfiehlt, dass die Warnleuchte griffbereit im Handschuhfach aufbewahrt wird, um im Ernstfall schnell darauf zugreifen zu können.
Die Einführung der V-16 Warnleuchte stellt einen positiven Schritt in Richtung der Verbesserung der Verkehrssicherheit in Spanien dar und sollte von allen Verkehrsteilnehmern ernst genommen werden.