Deutschland

Datenschutz-Skandal: Deutsche Bahn vor Gericht wegen Datenmissbrauch!

Am 19. Mai 2025 wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine bedeutende Verhandlung stattfinden, die die Datenschutzpraktiken der Deutschen Bahn (DB) in den Fokus rückt. Verbraucherschützer von Digitalcourage e.V. klagen gegen die DB wegen erheblicher Datenschutzverstöße, die Millionen von Menschen betreffen. Bei der Klage handelt es sich um eine Zivilklage, die bereits im Oktober 2022 eingereicht wurde, nachdem Digitalcourage e.V. ein Ultimatum zur Behebung der Mängel stellte. Die mündliche Verhandlung beginnt um 11.30 Uhr.

Die umstrittene App „DB Navigator“, die für Zuginformationen, Ticketbuchungen und Abomanagement verwendet wird, hat über 80 Millionen Downloads. Trotz ihrer kostenfreien Nutzung wird kritisiert, dass Nutzerdaten wie die Anzahl der Reisenden, der Abfahrtstag sowie Start- und Zielbahnhof an Dritte weitergegeben werden. Die App enthält Tracker, die das Nutzerverhalten überwachen, ohne dass diese eine ausdrückliche Einwilligung gegeben haben.

Datenschutzbedenken und Verbraucherrechte

Digitalcourage e.V. hebt hervor, dass die Deutsche Bahn durch den Einsatz dieser Tracker gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) verstößt. Die Datenschützer kritisieren, dass Nutzer keine Möglichkeit haben, der Datenweitergabe zu widersprechen und dass der Bahn die Weitergabe von Informationen an bis zu zehn Unternehmen, darunter Google und Adobe, ermöglicht wird. Dies führt laut den Verbraucherschützern zu einem „Digitalzwang“, da für viele Reisende eine Alternative zur Nutzung der App nicht verfügbar ist.

Die Stiftung Warentest hat die Vorwürfe bestätigt und bemängelt, dass die DB Navigator-App mehr Daten übermittelt, als für die Ticketvergabe notwendig ist. Während die Deutsche Bahn argumentiert, dass einige Daten für die Ticketauswahl unerlässlich sind, kritisieren Verbraucherschützer die überflüssige Datenweitergabe als unverhältnismäßig.

Stellungnahme der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn erklärt, dass sie die gesammelten Daten nur gemäß den gesetzlichen Regelungen nutzt. Zudem gibt sie an, dass eine Einwilligung zur Datenverarbeitung notwendig wäre, um die Funktionalitäten der App aufrechtzuerhalten. Fachleute argumentieren jedoch, dass die Notwendigkeit von Daten zur Nutzung der App nicht überzeugend ist und dass Alternativen zum Schutz der Nutzerdaten geschaffen werden sollten.

Die Debatte über die Datensicherheit will Digitalcourage e.V. nicht nur im Kontext der Bahn aufrechterhalten, sondern auch die grundsätzlichen Verbraucherrechte stärken. padeluun, Mitgründer von Digitalcourage, ist als Kläger aufgetreten und kritisiert die Zwangsnutzung der App. Rechtsanwalt Peter Hense, der padeluun vertritt, ist überzeugt, dass die Praktiken der DB gegen geltende Datenschutzgesetze verstoßen.

Am kommenden Montag wird sich zeigen, wie das Gericht über diese bedeutenden Fragen entscheiden wird und welche Maßnahmen möglicherweise für die Zukunft der Datenverarbeitung im öffentlichen Verkehr ergriffen werden. Die Verhandlung könnte nicht nur Auswirkungen auf die Deutsche Bahn haben, sondern auch auf andere Anbieter im Bereich öffentlicher Dienstleistungen.

Für mehr Informationen zu den Vorwürfen gegenüber der Deutschen Bahn können Leser die Artikel auf Merkur und Datensicherheit.de einsehen.

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