Urlaubszeit für Hund und Katze: So sichern Sie das Wohl Ihres Haustiers!

Urlaubszeit für Hund und Katze: So sichern Sie das Wohl Ihres Haustiers!

Deutschland - Mit Beginn der Sommerzeit rückt die Urlaubsplanung für viele Haustierbesitzer in den Vordergrund. Der Deutsche Tierschutzbund bietet dazu nützliche Hinweise, wie Tiere während der Reisezeit betreut werden können. Grundsätzlich ist es wichtig, sich frühzeitig mit den spezifischen Bedürfnissen und gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen, um den Haustieren einen stressfreien Aufenthalt zu ermöglichen.

Für Hunde gibt es die Möglichkeit, sie im Auto mitzunehmen, vorausgesetzt, die Unterkunft ist tierfreundlich. Katzen, Ziervögel und kleine Heimtiere hingegen sollten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. In den meisten Fällen benötigen diese eine Urlaubsbetreuung, um den gewohnten Alltag nicht zu stören. Insbesondere bei Flugreisen oder Reisen in heißere Gegenden ist es ratsam, auch Hunde in kompetente Betreuung zu geben.

Wichtige Vorbereitungen für die Reise

Bevor es ins Ausland geht, sollten die Einreisebestimmungen des Ziellandes gründlich recherchiert werden. Für Hunde ist es zwingend erforderlich, einen EU-Heimtierausweis zu führen, eine gültige Tollwutimpfung nachzuweisen sowie sicherzustellen, dass sie mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Je nach Reiseziel können zusätzliche Impfungen und Vorgaben notwendig sein. Daher ist es ratsam, frühzeitig einen Tierarzt für eine Reiseprophylaxe zu konsultieren.

Wenn die Entscheidung getroffen wird, das Haustier nicht mitzunehmen, ist es wichtig, eine qualifizierte Betreuung zu organisieren. Es wird empfohlen, Familienmitglieder oder Freunde mit der Pflege zu betrauen. Alternativ sind Tiersitter und Tierpensionen, besonders in der Ferienzeit stark nachgefragt. Eine rechtzeitige Suche und die Beurteilung von Tierpensionen anhand von Bewertungen können hierbei hilfreich sein. Ein Kennenlern-Termin mit der Tierpension ist ebenfalls empfehlenswert, um einen positiven Eindruck von Unterbringung und Betreuern zu gewinnen.

Einreisebestimmungen für Tiere aus Nicht-EU-Staaten

Besonders bei Reisen aus Nicht-EU-Staaten müssen Haustiere, wie Hunde, Katzen und Frettchen, strengen EU-Tiergesundheitsbestimmungen genügen. Ein Mikrochip ist seit dem 3. Juli 2011 verpflichtend. Begleitdokumente, wie der EU-Heimtierausweis für Tiere aus der EU oder eine amtliche Veterinärbescheinigung für Tiere aus Nicht-EU-Staaten, sind notwendig. Diese Dokumente müssen außerdem die Mikrochipnummer oder Tätowierung enthalten und die Impfpapiere sowie gegebenenfalls den Befund eines Tollwutantikörpertests beinhalten.

Bei Reisen in Nicht-EU-Staaten, die als risikobehaftet hinsichtlich Tollwut gelten, sind vor der Ausreise Antikörpertests in einem EU-zugelassenen Labor erforderlich. Die Blutentnahme für diesen Test muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in die EU erfolgen. Zudem müssen Tiere von einer verantwortlichen Person begleitet werden, die eine schriftliche Erklärung mitführt, dass keine Verkaufsabsicht besteht.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei Nichteinhaltung der Anforderungen Tiere entweder kostenpflichtig zurückgeschickt oder in Quarantäne genommen werden können. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zur Euthanasie kommen. Für Haustiere, die nach Deutschland eingeführt werden, gelten ebenfalls besondere Handelsbedingungen, wenn mehr als fünf Tiere transportiert werden.

Für eine stressfreie Reise und einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren sollte zunächst umfassend über die notwendigen Bestimmungen und mögliche Betreuungsangebote informiert werden. Weitere Informationen sind bei den zuständigen Veterinärbehörden oder örtlichen Zolldienststellen erhältlich, um sicherzustellen, dass die Reise sowohl für die Besitzer als auch für die Haustiere ein positives Erlebnis wird. Für mehr Details zu diesem Thema können die Artikel von rnz.de und zoll.de konsultiert werden.

Details
OrtDeutschland
Quellen

Kommentare (0)