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Camping-Saison 2025: Neue Prüfpflichten für Wohnmobile im Fokus!

Camping bleibt nach wie vor ein beliebtes Urlaubsziel in Deutschland, wie neumarktaktuell.de berichtet. Eine Umfrage des ADAC zeigt, dass 55% der Campingurlauber im eigenen Land verreisen. Ein weiterer Trend zeigt, dass 41% der Befragten in europäische Länder wie Italien, Frankreich und Kroatien reisen, wobei beliebte Reiseziele oft eine vorherige Stellplatzreservierung erfordern.

Für Erstcamper ist eine realistische Routenplanung mit kurzen Entfernungen entscheidend. Rund ein Drittel der Campingurlaubenden nutzen ihr eigenes Fahrzeug, während 27% ein Wohnmobil mieten. Die Größe des gemieteten Wohnmobils hängt dabei von der Art des Führerscheins ab. Nutzer mit Führerschein der Klasse 3, der vor 1999 erworben wurde, dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren. Für Führerscheine nach 1999 gilt eine Obergrenze von 3,5 Tonnen, es sei denn, es wurde zusätzlich die Klasse C1 erworben. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ist entweder die Klasse C oder die alte Klasse 2 erforderlich.

Gewichtsmanagement und Überprüfung der Gasanlagen

Ein wichtiges Thema für Camper ist das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, das aus Fahrzeuggewicht, Gepäck und Passagieren besteht. Die Überschreitung der Gewichtsmarke kann nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Punkten in Flensburg führen. Daher empfehlen Experten, leichtes Campingzubehör zu wählen, Vorräte vor Ort zu kaufen und den Wassertank nicht vor Abfahrt zu füllen.

Zusätzlich zum Gewicht von Fahrzeug und Gepäck gibt es seit dem 19. Juni 2025 eine zusätzliche Verpflichtung, die für alle Camper von Bedeutung ist. Ab diesem Datum müssen Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen alle zwei Jahre von Sachverständigen überprüft werden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen im Camper zu erhöhen und potenzielle Unfälle, etwa durch Gasaustritt, zu vermeiden. Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung und muss verpflichtend nach dem ersten Prüftermin wiederholt werden.

Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Kosten für diese Gasprüfungen liegen zwischen 40 und 80 Euro und dauern etwa 20 bis 45 Minuten. Nichtsdestotrotz müssen Halter, die die Prüfpflicht nicht einhalten, mit Bußgeldern rechnen, die je nach Dauer der Fristüberschreitung zwischen 15 und 60 Euro betragen können. Berichte über Unfälle durch defekte Ventile, Schläuche oder Geräte verdeutlichen die Dringlichkeit dieser Regelung.

Für eine umfassende Sicherheit beim Camping bietet das ADAC Prüfzentrum Nürnberg-Fürth neben der Gasprüfung auch saisonale Checks, wie den CamperCheck, an. Interessierte können sich auf den entsprechenden Webseiten über die erforderlichen Prüfungen und deren Anbieter informieren.

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