Strafen drohen: Fälschungen im Urlaub teuer bezahlen!

Strafen drohen: Fälschungen im Urlaub teuer bezahlen!

Spanien - In der Urlaubszeit ist die Versuchung groß, gefälschte Markenprodukte zu kaufen. Käufer dieser Raubkopien müssen jedoch mit hohen Strafen rechnen, sowohl am Urlaubsort als auch in Deutschland. Dies berichtet Schwäbische. Insbesondere in beliebten Urlaubsländern wie Spanien und Italien werden strikte Strafen verhängt. Eva Schewior, Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts, erläutert die Problematik und weist darauf hin, dass solche Fälschungen häufig von kriminellen Netzwerken vertrieben werden.

Häufig gefälschte Produkte sind unter anderem Fußballtrikots, Luxusuhren und Sonnenbrillen. Bei der Rückreise nach Deutschland oder dem Versand von Paketen droht eine Zollkontrolle. So wurden im letzten Jahr 16.857 Fälle illegaler Waren vom Zoll ausgewertet und vernichtet. Der Wert der beschlagnahmten Waren betrug dabei 417 Millionen Euro – mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Schewior appelliert an die Urlauber, ihren Urlaub ohne Fälschungen zu verbringen.

Rechtliche Rahmenbedingungen in Deutschland

In Deutschland ist es für Privatpersonen grundsätzlich nicht strafbar, eine Markenfälschung zu kaufen. Allerdings dürfen Plagiate nur zum Eigengebrauch und nicht in größeren Mengen für den Weiterverkauf erworben werden. Bei der Einfuhr von Waren müssen Reisefreimengen beachtet werden, die je nach Produkt variieren können. So beträgt die Reisefreigrenze für Erwachsene auf Flug- oder Schiffsreisen 430 Euro. Diese Grenze basiert auf dem tatsächlichen Wert der Waren.

Für Waren ohne besondere Freimengen, wie Alkohol oder Tabakwaren, gelten spezielle Regelungen. Wenn der Zoll den Verdacht auf eine Fälschung hat, können Produkte beschlagnahmt werden. Bei illegaler gewerblicher Einfuhr kann der Zoll die Waren einbehalten und im schlimmsten Fall sogar vernichten. Die Einstufung als gewerbliche Einfuhr hängt stets von der Menge und Art der Produkte ab, was die Abgrenzung zwischen gewerblichem und privatem Kauf nicht immer einfach macht.

Tipps für Urlauber

Käufer sollten im Zweifel nur ein oder zwei Stücke in ihrer eigenen Größe erwerben, da der Kauf mehrerer gleichartiger Artikel den Eindruck erwecken kann, sie seien für den Weiterverkauf bestimmt. Rechteinhaber können zudem Abmahnungen an Käufer versenden, wenn Verdacht auf gewerbliche Nutzung besteht. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat von auf Markenrecht spezialisierten Anwälten einzuholen, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen erläutert.

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OrtSpanien
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