
Spanien steht vor einer signifikanten Änderung im Verkehrsrecht, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Ab diesem Datum wird das herkömmliche Warndreieck durch eine moderne V-16-Warnleuchte ersetzt. Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat diesen Schritt beschlossen, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und den Risiken beim Aufstellen von Warndreiecken bei Pannen oder Unfällen entgegenzuwirken. Die DGT betont, dass die neue Regelung auf alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge anwendbar ist.
Die V-16-Warnleuchte ist ein tragbares, orangefarbenes Blinklicht, das den Warnleuchten von Rettungsfahrzeugen ähnelt und über eine Reichweite von bis zu einem Kilometer sichtbar ist. Dieses Gerät strahlt ein 360° sichtbares Blinklicht aus und kann mindestens 30 Minuten lang betrieben werden. Im Gegensatz zum Warndreieck, das das Verlassen des Fahrzeugs erfordert, ermöglicht die V-16-Warnleuchte eine sichere Anbringung auf dem Fahrzeugdach, ohne dass der Fahrer aussteigen muss. Dies erhöht die Sicherheit, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen.
Technische Details der V-16-Warnleuchte
Die Warnleuchte funktioniert entweder mit einer Batterie oder einer wiederaufladbaren Stromquelle und hat eine Lebensdauer von mindestens 18 Monaten. Sie muss im Handschuhfach des Fahrzeugs aufbewahrt werden und sollte sicherstellen, dass die Batterieleistung ausreichend ist. Jedes Gerät muss bestimmten Standards entsprechen und eine Verbindung zur DGT 3.0-Plattform haben, um die Position des Fahrzeugs alle 100 Sekunden automatisch an die Verkehrsbehörde und Rettungsdienste zu übermitteln.
Auch der Datenschutz wird berücksichtigt: Nur der Standort wird übermittelt, und die Übertragung endet direkt, sobald das Blinklicht ausgeschaltet wird. Während die Nutzung der V-16-Warnleuchte auf Autobahnen und Schnellstraßen verpflichtend ist, bleibt das Warndreieck auf Landstraßen und im innerstädtischen Bereich weiterhin erlaubt. Dennoch empfiehlt die DGT auch auf diesen Straßen die Verwendung der Warnleuchte zur Erhöhung der Sicherheit.
Für deutsche Autofahrer in Spanien
Deutsche Urlauber, die mit ihrem eigenen Fahrzeug nach Spanien reisen, können nach wie vor ihr deutsches Warndreieck verwenden, da die neuen Regelungen nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge gelten. Mietwagen in Spanien müssen jedoch mit der V-16-Warnleuchte ausgestattet sein. Bei der Fahrzeugübernahme sollten Urlauber unbedingt darauf achten, dass diese vorhanden ist. Um Bußgelder zu vermeiden, ist es ebenfalls ratsam, sich über die Zulassung bestimmter V-16-Warnleuchten zu informieren, die in der offiziellen DGT-Liste aufgeführt sind.
Insgesamt zielt die Einführung der V-16-Warnleuchte darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Unfallzahlen zu verringern. Bis zur gesetzlichen Einführung der neuen Warnleuchte sind sowohl Warndreiecke als auch einige nicht verbindungsfähige V-16-Warnleuchten bis zum 1. Januar 2026 weiterhin erlaubt.